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IGNORED

was ich immer schon mal wissen wollte....


petromaxe

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Leute,

fällt mir neuerdings im egun auf, daß manche eguner Sammlerwaffen vor 45 anbieten, mit dem Hinweis: da kein Neubeschuß, nur auf rote Wbk. Darf ich, zum Beispiel als Jäger, eine Fangschußwaffe nur mit gültigem Neubeschuß erwerben und wenn das tatsächlich stimmen sollte, warum ist das so? Die Waffen haben doch alle mal einen Neubeschuß erhalten, wenn auch vor 45!

Geschrieben
Warum sollte eine guterhaltene P 08 einen Neubeschuß benötigen?

Heinrich

Das könnte einen simplen Grund haben:

Die Waffe ist rostnarbig, verschlissen ect. Dann kann man zur eigenen Sicherheit die Waffe neu beschießen lassen, sofern es für eine Sammlerwaffe sinnvoll ist.

Geschrieben

Viele Sammlerwaffen haben keinen gültigen Beschuß, weil die militärische Abnahme nicht einem zivilen Beschuß entspricht bzw. manche Waffen je nach Herstellungsland und Baujahr gar nicht beschossen wurden.

In diesen Fällen (und natürlich wie oben beschrieben wenn z.B. wesentliche Teile getauscht, bearbeitet etc. wurden oder die Waffe stark beschädigt wurde) ist ein Neubeschuß nötig.

Geschrieben

...

Ansonsten entwertet ein Neubeschuß eine historische Waffe. Wundern muß ich mich immer wieder über Händler, die grundsätzlich jede Waffe zum Beschuß transportieren... :gaga:

Warum sollte eine guterhaltene P 08 einen Neubeschuß benötigen?

Weil ein militärischer Beschuß kein gültiger Beschuß im Sinne des Beschußgesetzes ist! Verkauft werden dürfen aber nur Waffen, die ein gültiges!!!!!! Beschußzeichen tragen.

Geschrieben

In dem Zusammenhang: Wie allseits bekannt, werden in Sammlerkreisen Waffen ohne gültigen Neubeschuß gehandelt. Ich frage mich schon länger, wie das möglich ist bzw. wo da evtl. eine Ausnahme nachzulesen wäre?

Geschrieben

diese diskussion ist kontraproduktiv...

cu

klaus

Geschrieben

§12 Beschussgesetz, dort steht ganz klar und eindeutig:

"(1) Feuerwaffen ..., die nach §3 der Beschusspflicht unterliegen, dürfen anderen nur überlassen O D E R zum Schießen verwendet werden, wenn sie das amtliche Beschusszeichen tragen."

Der §3 verklausuliert auch nichts, sondern erklärt, was an Schusswaffen beschusspflichtig ist, faktisch nämlich alles. Lediglich Waffen, die vor 1891 hergestellt wurden (und danach nicht verändert wurden!), sind nicht beschusspflichtig.

D.h.: Mit einer Pistole 08 oder einem K98k ohne amtliches Beschusszeichen darf nicht geschossen werden (es gibt Ausnahmen, aber nicht für sportliches Schießen!). Militärische Beschusszeichen der Kaiserzeit oder aus der Zeit zwischen 1933 und 1945 sind im Sinne des Gesetzes keine amtlichen Beschusszeichen.

Ich wäre als Sammler froh, wenn es so wäre, dann könnte man nämlich die ganzen "Nachstempler" wegen Fälschung amtlicher Zeichen vor Gericht bringen, was jetzt leider nicht möglich ist.

Hallo Freunde,

hier die ultimative Antwort zu obigem Thema.

Mit "Herz"-lichem Gruss

  • 2 Jahre später...
Geschrieben
Hallo Freunde,

hier die ultimative Antwort zu obigem Thema.

Mit "Herz"-lichem Gruss

Hmmm, also wäre eine Jagd Repetierbüchse von 1919 mit Kronen Beschuss heute nicht beschussplichtig? :confused:

Ist ja keine Militärwaffe und an der Waffe wurde nichts verändert und sie ist in einem sehr gutem Zustand. :rolleyes:

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