Zum Inhalt springen
Das WO-Team wünscht Euch ein frohes Fest und einen guten Rutsch
IGNORED

Schermuly Pistol Rocket Apparatus Ltd.


Tüddel

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ich bin in den Besitz einer Leinenwurfpistole (Schermuly Pistol Rocket Apparatus Ltd.)

gekommen. Nun meine Frage: Kann/Muß ich dieses Gerät in eine WBK eintragen lassen? Wenn ja, wie? Oder ist der Besitz frei??

Vielen Dank, für Hilfen, Tüddel

Geschrieben

Ich bin in den Besitz einer Leinenwurfpistole (Schermuly Pistol Rocket Apparatus Ltd.)

gekommen. Nun meine Frage: Kann/Muß ich dieses Gerät in eine WBK eintragen lassen? Wenn ja, wie? Oder ist der Besitz frei??

Vielen Dank, für Hilfen, Tüddel

Wenn für den "Abschuss" der Leine eine Patrone (egal welcher Art) erforderlich ist, ist die Waffe WBK-Pflichtig.....und Du hättest sie garnicht "erwerben" können...

Falls es "NUR" ein Starter für eine Leinenwurfrakete ist (das Seil wird mittels einer Rakete weggefeuert), dann ist das Gerät selbst nicht WBK-Pflichtig, aber die Raketen ggfls. T2-Artikel, für die man eine sprengstoffrechtliche Genehmigung braucht, oder-falls man unter die Ausnahmeregelung Hochseebootsführerschein- fällt, eben speziell dafür keine Erlaubnis braucht.

Wenn Du aber von euner "Pistole" sprichst, gehe ich davon aus, das es sich um eine Patronenwaffe handelt, und Du eine Besitz (und natürlich) Erwerbsberechtigung brauchst..

PePe

Geschrieben

Moin Tüddel,

die Leinenwurfgeräte die ich von Schermuly kenne sind alle WBK-pflichtig. Dieses sind im Prinzip Signalpistolen mit einem übergrossen Laufaufsatz.

Bei WBK-pflichtigen Waffen hat der Erwerber vor Erwerb eine Erwerbsberechtigung bei der zuständigen Ordnungsbehörde zu beantragen, hierzu ist ein Bedürfnis notwendig. Da Leinenwurfgeräte nicht mehr aktiv genutzt werden, sollte eigentlich nur die Schiene über eine Sammeler-WBK möglich sein.

Da Du anscheinend die Waffe ohne Erwerbsberechtigung erhalten hast, ist dieses nicht rechtens. Ob und wie eine Legalisierung möglich ist, kann Dir hier ohne weitere Informationen keiner sagen. Da wahrscheinlich auch offizielle mitlesen, kannst Du evtl. sehr kurzfristig Probleme bekommen.

Wenn Du rechtlich sicher aus der Sache kommen willst, wende Dich an unser Forumsmitglied Carcano (er ist Anwalt). Der wird Dir beruflich helfen können. Ansonsten suche mal hier im Forum, da gibt es auch viele Diskussionen über Fundwaffen, Erbwaffen usw., vielleicht ist ja Dein Fall darunter.

Geschrieben

Ich bin in den Besitz einer Leinenwurfpistole (Schermuly Pistol Rocket Apparatus Ltd.)

gekommen. Nun meine Frage: Kann/Muß ich dieses Gerät in eine WBK eintragen lassen? Wenn ja, wie? Oder ist der Besitz frei??

Vielen Dank, für Hilfen, Tüddel

Für allgemeine Infos über Schermuly empfehle ich hier zu klicken. Sehr gute Beschreibung und jede Menge Links.

Gruß Hägar

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.