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Gemeinschaftswaffenschrank zulässig ?


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Geschrieben

Hallo,

Dürfen sich mehrere Berechtigte einen Waffenschrank teilen ?

Darf zB ein Jäger der schon zwei KW im Schrank hat noch eine Dritte eines Sportschützen einlagern ? Oder darf ein Sportschütze ohne LW Eintrag die LW eines Jägers aufnehmen usw. ?

Im Grunde ja wohl nicht, weil man doch immer nur Zugriff auf die Waffen haben darf für die man auch eine Berechtigung hat. Oder wie ist das ? Was andererseits unpraktisch wäre weil man in einer Familie mit 4 Berechtigten dann auch vier Schränke bräuchte obwohl es auch einer täte...

Danke ! Klaus

Geschrieben

...Was andererseits unpraktisch wäre weil man in einer Familie mit 4 Berechtigten dann auch vier Schränke bräuchte obwohl es auch einer täte...

Danke ! Klaus

In der Familie ist das was anderes...

Geschrieben

:good:

Die gemeinsame Aufbewahrung von Waffen oder Munition durch berechtigte Personen, die in einer häuslichen Gemeinschaft leben, ist zulässig.

Gruß Gromit

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