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IGNORED

Wer darf Schützenmeister werden?


skeet

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Er kennt die wichtigsten Umgangsregeln mit einer Waffe nicht und hat von den Grundzügen des Waffenrechts keine Ahnung. Sachliche Grundkenntnis Fehlanzeige.

Also bei allem Respekt, unter Zuverlässigkeit stelle ich mir etwas anderes vor.

Offenbar stellst Du Dir unter Zuverlässigkeit wirklich etwas anderes vor als alle anderen. Umgangsregeln, Waffenrecht, Sachliche Grundkenntnisse... Das ist Waffensachkunde, nicht Waffenrechtliche Zuverlässigkeit.

Womit wir wieder bei der Frage währen welches Aufgabenfeld ein Schützenmeister abdeckt. Wenn z.B. Standaufsicht dazu gehört muß er eh die Waffensachkunde in einer entsprechend anerkannten Prüfung nachgewiesen haben.

Zudem wird man ja in der Regel keinen Unbekannten der das erste mal kommt in den Vorstand oder die Sportleitung wählen. Sprich das Verhalten im Verein wird wohl recht untadelig sein wenn man ein Amt angeboten bekommt. Bleibt eben nur die Frage zu klären ob der betreffende nicht vielleicht ein verurteilter Massenmörder ist. Und dafür sollte der KWS reichen.

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Zudem wird man ja in der Regel keinen Unbekannten der das erste mal kommt in den Vorstand oder die Sportleitung wählen. Sprich das Verhalten im Verein wird wohl recht untadelig sein wenn man ein Amt angeboten bekommt.

Sicher, da hast Du absolut Recht. Und da sehe ich eben den Unterschied. In diesem Fall gehe ich davon aus, daß er Sportschütze oder Jäger ist, sich also mit der Materie auskennt. Da gehe ich auch von Zuverlässigkeit aus. Karle Hupf wird dieses Amt sicher nicht angeboten, weil er so eine schöne rote Nase hat.

Auch was "Konflikte" mit dem Waffengesetz betrifft differenziere ich durchaus. Hat einer in seiner WBK z.B. nur eine Pistole im Kaliber 9mm eingetragen sowie die Munitionserwerbsberechtigung, in seinem Waffenschrank hat er aber, für sich zur Ansicht, eine Patrone .357 und eine Patrone 45ACP, so hat er nach dem Buchstaben des Gesetzes gegen geltendes Waffenrecht verstoßen. Ich käme aber nie auf die Idee, demjenigen nun die Zuverlässigkeit abzusprechen. Das ist ein weites Feld, und auch in den Gesetzestexten stehen oft Dinge, die an der Realität vorbeigehen. Man darf selbst auch nicht päpstlicher sein als der Papst.

Was den hier angesprochenen Fall betrifft...ich kenne ihn nicht, weiß nicht, warum und wie er mit dem Waffenrecht in Konflikt kam, und kann daher auch nichts zur Zuverlässigkeit dieser Person sagen.

So etwas ist immer fallabhängig. Und wäre er in meinem Verein, so würde ich bei der eventuellen Wahl dieser Person zum Schützenmeister eben Details wissen wollen und meine Entscheidung davon abhängig machen. Und wenn es eine Geschichte wäre, die in der Öffentlichkeit Unmut hervorrufen würde und bekannt wäre, so würde ich ihm nahelegen, aus Rücksicht auf den Verein von diesem Amt Abstand zu nehmen, Zuverlässigkeit hin oder her.

Es gibt bei uns in der Nähe einen Fall, da kamen 4 LG-Schützen auf dem Rückweg von einem Wettkampf in eine Polizeikontrolle, im Kofferraum fanden sie eben die 4 Gewehre. Die Polizisten waren noch jung und etwas unerfahren, stellten den ganzen Wagen auf den Kopf und fanden im Handschuhfach einen Schlagring.....verbotener Gegenstand.....alle 4 Waffen wurden eingezogen, dumm gelaufen.

Was ich letztendlich damit ausdrücken möchte: die "Zuverlässigkeit" einer Person rein an einem KWS festzumachen halte ich für Unfug, auch wenn es formaljuristisch so sein mag. Daher bin ich auch gegen den KWS. Sachkunde und Zuverlässigkeit gehen Hand in Hand. Daür muss z.B. ein LG-Schütze nicht unbedingt die Sachkundeprüfung abgelegt haben, nach gewisser Zeit weiß doch jeder Verein, wie er seine Pappenheimer einzuordnen hat. Und bei einem Neuzugang würde ich jemandem, der mir den KWS vorlegt, sagen: "Steck weg das Ding, interessiert mich nicht. Hier musst Du Dich anders beweisen."

Ich sähe es lieber, daß jemand, der eine Signalwaffe führen will, auch die Sachkunde sowie ein Bedürfnis nachweist. Das wäre konsequenter. So wie es jetzt gehandhabt wird kann man sich den KWS nämlich auch sparen. Er sagt nichts aus bzw. nicht genug. Er bringt nur Geld in die entsprechenden Kassen.

Ich denke auch, in der Realität wird das in Vereinen nie ein Thema sein, Entscheidungen am KWS festzumachen. Beim Antrag einer WBK wird von Amts wegen nämlich sowieso noch mal nachgeprüft.

Gruß Michel

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halte ich für Unfug, auch wenn es formaljuristisch so sein mag.

Wer lesen kann ist klar im Vorteil.

Ich habe nicht geschrieben, wie es tatsächlich gesetzlich geregelt ist und ausgelegt wird, sondern was ich für mich persönlich im Zusammenhang mit Vereinsarbeit als "Zuverlässig" betrachte und daß mir dabei ein KWS am verlängerten Rücken vorbei geht. Mehr nicht.

Wenn einer das erste Mal in den Verein kommt und als Gast schießen möchte, wer fragt nach einem Nachweis der Zuverlässigkeit? Das wird nirgends verlangt. Und wenn er mit dem Wisch wedelt, so ist das in diesem Fall absolut unerheblich und unnötig.

Wenn er länger dabei ist, die Sache ernst nimmt, Spaß an der Sache hat und einen Antrag auf eine WBK stellt, so geht alles seinen vorgeschriebenen Gang. Ende. Wozu einen KWS??

Um vereinsinterne Aufgaben zu übernehmen zu können braucht es weder eine Sachkundeprüfung noch eine amtliche Zuverlässigkeitsbescheinigung jedweder Art. Man muss selbst nicht mal an irgendeinem Training teilnehmen, nur Mitglied sein.

Liebe Leut, das eine ist Theorie, aber es kommt doch auf die Praxis an, oder?

Was haben Steinwürfe im Glashaus damit zu tun??

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Wenn er länger dabei ist, die Sache ernst nimmt, Spaß an der Sache hat und einen Antrag auf eine WBK stellt, so geht alles seinen vorgeschriebenen Gang. Ende. Wozu einen KWS??

Um vereinsinterne Aufgaben zu übernehmen zu können braucht es weder eine Sachkundeprüfung noch eine amtliche Zuverlässigkeitsbescheinigung jedweder Art.

Nun, das ist eine oft aufgekommene und bis dato nur Unzureichend beantwortete Frage. Wie man hier irgendwo nachlesen kann kenne ich einen Fall der anders lag im eigenen Verein. Langjähriges Mitglied, und durchaus nicht unerfolgreicher LG-Schütze will erster Sportleiter werden.

Der hat in seinem Leben noch kein KK-Gewehr nebst WBK besessen. Sachkunde hat er selbstverständlich da die zum einen bei uns jeder irgendwann machen muss da die Standaufsicht "rotatorisch" vergeben wird, und weil er den Nachweiß ja auch zum Schießsportleiterlehrgang brauchte.

Nach deinem Verständnis ein absolut zuverlässiger Mensch... immer Pünktlich, fit in der Sportordnung, hat sein Gewehr nie mit geschlossenem Verschluss abgelegt u.s.w. Dennoch gab es rechtliche Bedenken ihm die Schlüsselgewalt über sämtliche Tresore einzuräumen.

Gut, wir haben es dann nicht über einen KWS gelöst, sondern ihn in eine der Vereins-WBKs als Vertreter des Vereins eintragen lassen. Nun hat aber nicht jeder Verein so viele Vereins-WBKs das er 6 oder noch mehr Sportleiter jeden auf einer WBK als Vertreter eintragen lassen könnte. Gut, vielleicht ist der Fall auch so selten dass es keine Rolle spielt da nie alle 6 Sportleiter alle keine WBK haben werden... aber denkbar ist es schon, bei uns haben weniger als 10% der Mitglieder eine WBK, bei den Sportlich Aktiven ist es auch noch immer weit mehr als die Hälfte die ausschließlich Luft schießt oder sich eine Vereinswaffe zum Wettkampfort bringen lässt.

Auch wenn man das hier im Forum schnell vergisst, zumindest in unserem Verein scheuen die allermeisten den Aufwand und die Kosten selber erlaubnispflichtige Waffen zu erwerben.

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Wer lesen kann ist klar im Vorteil.

Ich habe nicht geschrieben, wie es tatsächlich gesetzlich geregelt ist und ausgelegt wird, sondern was ich für mich persönlich im Zusammenhang mit Vereinsarbeit als "Zuverlässig" betrachte

Okay, Du kannst gelbe, gebogene Südfrüchte natürllich gerne als "Erdbeeren" bezeichnen, wenn es Dir beliebt. Wunder Dich dann aber nicht, wenn man Dir den falschen Eisbecher serviert.

:)

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