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Kriterien für Schiessbahn ?


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Hallo,

"Einfach so" auf Privatgelände schiessen geht ja nun nicht. Wer aber entscheidet über die Zulässigkeit einer Schiessbahn ? Gibt es da bestimmte Anforderungen ? Wer ist dafür zuständig ? Prüft das der TÜV ? Wo ist das geregelt ?

Im Grunde genügt ja eine 25m Halle mit Kugelfang, und schon wäre der private Schiessstand fertig...

Klaus

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Hallo,

"Einfach so" auf Privatgelände schiessen geht ja nun nicht. Wer aber entscheidet über die Zulässigkeit einer Schiessbahn ? Gibt es da bestimmte Anforderungen ? Wer ist dafür zuständig ? Prüft das der TÜV ? Wo ist das geregelt ?

Im Grunde genügt ja eine 25m Halle mit Kugelfang, und schon wäre der private Schiessstand fertig...

Klaus

Frag mal "BSE1911"

http://foren.waffen-online.de/index.php?sh...pic=310205&st=0

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Weit gefehlt:

Jeder Schießstand benötigt zur Abnahme ein Gutachten. Desweiteren sind Geräusch, Abgas, Sicherheit (Wall und Zaun) und wahrscheinlich noch viel mehr zu beachten.

Wenn Du Infos brauchst, gehe doch zum nächsten SV und Frage wer die Stände abnimmt. Der dann Zuständige wird Dir dann helfen. Ach ja, wenn ich das noch richtig im Kopf habe, werden Stände für Druckluftwaffen alle 5 Jahre und für Feuerwaffen alle 4 Jahre neu abgenommen.

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Du scheiterst am WaffG. Denn Dir fehlt die Schießerlaubnis und die bekommst Du ohne abgenommenen Schießstand nicht, völlig unabhängig ob nur Du alleine oder andere Deinen Stand benutzen.

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