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IGNORED

Rückgaberecht bei Internetauktionen


Gast pelztier

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Geschrieben

endlich klare Rechtssicherheit , wo doch so gern viele gewerbliche Anbieter u.a. Waffen anbieten, in Auktionen oder zum Festpreis , jede Rückgabe unter fadenscheinigen Formulierungen ausschliessen wollen

Ist eine eBay-Auktion eine Auktion? Der Bundesgerichtshof (BGH) sagt nein, schließlich falle online auch kein Hammer. Und da bei eBay ganz normale Kaufverträge geschlossen würden, gelte auch das Fernabsatzgesetz - wie bei anderen Internet-Bestellungen oder am Telefon. (Az. VIII ZR 375/03)

Für den Käufer bedeutet dies, dass er ein Rückgaberecht hat, Gründe muss er nicht angeben. Das Fernabsatzgesetz gilt allerdings nur für gewerblicher Anbieter. Diese müssen aber auf das Rückgaberecht hinweisen, andernfalls gilt nicht die 14-Tage-Frist, sondern eine längere Rückgabefrist von einem Monat. Für private Verkäufer ändert sich nichts.

Auslöser dieser gerichtlichen Klärung war der Streit zwischen einem Schmuckhändler und seinem Kunden, der ein Diamantenarmband über den "Sofort kaufen"-Button bei eBay 'ersteigert' hatte. Das Auktionshaus selbst begrüßt die Rechtssicherheit, die sich durch das BGH-Urteil ergibt. Die Attraktivität des eBay-Marktplatzes sei von dieser Entscheidung nicht betroffen.

damit ist so was eine dolle Sache:

mygun von 'transarms'

Endverbraucher/Privatkunden haben binnen zwei Wochen nach Erhalt der Ware die Möglichkeit, den Vertrag ohne Begründung zu widerrufen. Wiederverkäufer u. ä. sind von diesem Recht ausgeschlossen. Der Widerruf erfolgt durch Rücksendung der Ware. Dies gilt allerdings nur bei Sofortkauf oder Festpreisangeboten auf Internetplattformen. Für Auktionen, bei denen der endgültige Verkaufspreis nicht von vorneherein bekannt ist, wird gem. § 312d Abs. IV Punkt 5 BGB ein Widerrufs- und Rückgaberecht ausgeschlossen. Im Falle des Widerrufs erlauben wir uns, Ihnen die entstandenen EGun-Gebühren sowie die Kosten für Versand und Verpackung in Rechnung zu stellen. Hiervon ausgenommen sind natürlich berechtigte Reklamationen im Rahmen der Sachmängelhaftung.Wenn Sie mit den oben stehenden Vereinbarungen nicht einverstanden sind - bieten Sie nicht! Wir versenden ausschließlich per Vorkasse! Selbstverständlich kann die Ware auch bei uns im Geschäft abgeholt werden! Mit Ihrem Gebot erkennen Sie oben stehende Punkte an!

wäre schon, wenn EGUN auf seinen Seiten auf solche Richtungsweisenden Urteile hinweisen würde, wie es z.B. Ebay tut

hier nochmals ausführlicher und im Detail:

http://www.ruv.de/de/r_v_ratgeber/unterneh...nanzen/ebay.jsp

und hier das komplette Urteil , falls Euch jemand über den Tisch ziehen will:

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/...le=dokument.pdf

also nicht von dollen Händler einschüchtern lassen, die ihre AGBs zu ihrem eigenen Vorteil zusammenstricken - gebührenpflichte Abmahnung !

Geschrieben

Im Falle des Widerrufs erlauben wir uns, Ihnen die entstandenen EGun-Gebühren sowie die Kosten für Versand und Verpackung in Rechnung zu stellen. Hiervon ausgenommen sind natürlich berechtigte Reklamationen im Rahmen der Sachmängelhaftung.Wenn Sie mit den oben stehenden Vereinbarungen nicht einverstanden sind - bieten Sie nicht! Wir versenden ausschließlich per Vorkasse! Selbstverständlich kann die Ware auch bei uns im Geschäft abgeholt werden! Mit Ihrem Gebot erkennen Sie oben stehende Punkte an!

Typischer Fall einer unwirksamen Klausel. Auch damit wird der Händler vor Gericht verlieren. :icon13:

Geschrieben

Typischer Fall einer unwirksamen Klausel. Auch damit wird der Händler vor Gericht verlieren. :icon13:

ich sehe den Gipfel aller kaufmännischer und widerrechtlicher Unverfrorenheit hierin:

"Im Falle des Widerrufs erlauben wir uns, Ihnen die entstandenen EGun-Gebühren sowie die Kosten für Versand und Verpackung in Rechnung zu stellen"

Widerruf ist klar erklärt:

der Käufer teilt binnen 14 Tagen nach Erhalt der Ware dem gewerblichen Verkäufer mit :

Hiermit Widerrufe ich meinen Kauf betreffend xxxxxxxxxxxxx und bitte Sie , die Ware nach Absprache abholen zu lassen

nach Eintreffen und Prüfung der zurückgeschickte Ware hat der Verkäufer den gesamten Kaufpreis zu erstatten, ohne irgendwelche Abzüge für Transport , Verpackung oder Auktionsgebühren

Es wundert mich, daß gewiefte Rechtsanwälte und Abmahnvereine noch nicht angefangen haben, die Inserate der gewerblichen Anbieter zu prüfen. Da fast überall wichtige Angaben fehlen oder diese gröbst unvollständig sind , fette Beute für Abmahnungen und gleichlautende Gebührenrechnungen.

Den gewerblichen Inserenten scheint das egal zu sei, solange genug leichtgläubige Käufer damit einzuschüchtern sind un d deren Kasse stimmt. Da wird Fairness , gute Sitten und beachtung der Rechtslage konsequent übersehen. Gründe ? Tja....die Kunden lassen es ja mit sich machen.

Servicewüste Deutschland , natürlich auch im deutschen Waffenhandel !

Wen wundert es, wenn die Umsätze den Bach runter gehen , weil Kunden sich nicht mehr ver....

lassen ?

Ausweichen auf eine Formulierung " ich verkaufe im Auftrag" oder "Ware gehört nicht mir" oder "Komissionsverkauf" hilft den Schlaumeiern auch nicht.

Der gewerbliche Verkäufer wird hier rechtlich dem wahren Eigentümer gleich gestellt und hat sich wie dieser zu verhalten , wenn die Waffe mangelhaft ist. Er als gewerbetreibender Fachmann hat sogar die Ware selsbt vor Angebot nach en guten Sitten zu prüfen auf Mängel.

Da der gewerbliche Verkäufer ein ebensolcher ist, gilt m.E. ebenfalls das Widerrufsrecht , weil der Käufer sonst nicht in der Lage ist, die Ware vor Kauf selbst zu sichten und prüfen.

Ich bin mir sicher, daß eine Diskussion über dieses Thema bei den gewerblichen Verkäufern grösstenteils unerwünscht ist , weil Fairness von vielen nicht gewünscht wird und schnelle Einnahmen , sicher und endgültig kassiert , nie wieder herausgegeben werden sollen.

Aber es gibt auch vorbildiche Gewerbetreibende , für die Fairness und Transparenz kein Problem sind - absolut klasse und schon dadurch empfehlenswert (keine Werbung!) , inkl. sauberer transparenter Datenschutzerklärung ! :icon14::icon14::icon14:

http://www.egun.de/market/mygun.php?id=f13...59b7698796a34e8

Geschrieben

undichtsdestotrotzkommtdasinsauktionforum

ja sicher

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