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BDS single action revolver Erwerb


Gast

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ich möchte im BDS einen SA-Revolver mit verstellbarer Visierung und langem Lauf in .357 Mag erwerben für die Disziplin "Single Action" Revolver, in absehbarer Zeit jedoch auch mit dem Westernschiessen anfangen. Hierfür sollten es dann ja zwei festvisierte sein, möglichst auch in 357. Würde ein vorheriger Erwerb der ersten Waffe dies erschweren nach dem Motto "Sie haben ja schon einen!" ??? Die reinen Westernrevolver wären mir schon wichtiger.

(weiss nicht, ob die frage in dieses unteforum passt)

Geschrieben

Ich möchte im BDS einen SA-Revolver mit verstellbarer Visierung und langem Lauf in .357 Mag erwerben für die Disziplin "Single Action" Revolver, in absehbarer Zeit jedoch auch mit dem Westernschiessen anfangen. Hierfür sollten es dann ja zwei festvisierte sein, möglichst auch in 357. Würde ein vorheriger Erwerb der ersten Waffe dies erschweren nach dem Motto "Sie haben ja schon einen!" ??? Die reinen Westernrevolver wären mir schon wichtiger.

(weiss nicht, ob die frage in dieses unteforum passt)

Die Befürwortung über den Verband sollte kein Prob. sein, wg. unterschiedlichen Disziplinen, die Behörde wird / kann aber auf Einhaltung der "Fristen" bestehen und dann währen es vom Sportrevolver bis zum 2ten Westernrevolver eben min. 12 Monate

Geschrieben

Welche BDS-Disziplin soll es denn genau sein (Nr.)? Bei der Disziplin 1413 (25 m Speed, Single Action Revolver), m.W. die einzige "normale" Disziplin, bei der nur SA-Revolver zugelassen sind, ist eine feste Visierung vorgeschrieben. Sie wurde mit Absicht so eingeführt, um Schützen die Anschaffung des 1. Westernrevolvers zu erleichtern. :gutidee: . Beim 25 m Schießen können SA-Revolver mit verstellbaren Kimmen natürlich auch eingesetzt werden, sie schießen dort aber ganz normal in ihren jeweiligen Kalibergruppen gegen alle anderen Revolver. Ansonsten: da beim Westernschießen feste Rahmenkimmen vorgeschrieben sind, ist ein Revolver mit Mikrometerkimme dafür nicht verwendbar. Wenn Dein LV den Erwerb also befürwortet, kann sich die Behörde nicht sperren. Im umgekehrten Fall (vorhandene SA-Revolver mit fester Kimme, Wunsch nach Neuerwerb eines SAR mit Mikrometerkimme), kann der LV der Ansicht sein, daß Du die vorhandenen Revolver benutzen kannst, da die Verwendung einer Verstellkimme nicht vorgeschrieben ist. Du mußt evtl. ggü. dem Amt einen weiteren Schrank nachweisen, wenn Du zuviele KWs hast (max. 5 pro B-Tresor).

Mit Schützengruß

Jake C.

Geschrieben

Ups, ich fürchte ich muß mir das BDS Regelwerk mal vieeel genauer anschauen.

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