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Waffenexport in die USA


Bubblegun

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Geschrieben

Hallo!

Ich habe eine SpoPi bei egun versteigert. Obwohl ich "Versand ins Ausland" ausgeschlossen hatte, hat ein Amerikaner das Höchstgebot abgegeben. Und nu? Blöder Mist!

Kann mir jemand sagen, was ich beim Versand in die U.S.A. alles beachten muss?

Welche Papiere muss mir der Käufer zuschicken?

Wer überprüft diese Dokumente auf ihre Richtigkeit? (Schätze mal meine Waffenbehörde - oder?)

Welche Ausfuhrgenehmigungen muss ich beantragen?

Welches Unternehmen transportiert Waffen in die USA und wie bekomme ich die Übergabe an die berechtigte Person bestätigt?

Wenn der Kerl doch nur lesen könnte!!! :peinlich:

Frank

PS: Kein weiterer Bieter - Verkauf an einen anderen Bieter scheidet also aus! :confused:

Geschrieben

Die deutschen Genehmigungen zum dauerhaften Ausführen einer Schusswaffe wg. Verkaufs sind viel zu kompliziert zu erlangen - obwohl möglich. Problematisch ist, dass der US-Typ legal Waffen besitzen dürfen muss. Das hängt von Bundesstaat zu Bundesstaat ab nach Alter, Schusswaffentyp etc. Der in aller Regel verlangte Background check ist von dir nicht durchführbar. Ausserdem muss zum direkten postalischen Empfangen einer Schusswaffe in den USA stets eine FFL (also eine Waffenhändler-Lizenz) vorhanden sein. In manchen Bundesstaaten ist darüber hinaus der Versand von bestimmten Arten von Schusswaffen (Handguns in der Regel) per Post verboten.

Du musst die Legislation aus föderaler, staatlicher und County-Ebene beachten. Manchmal kommt sogar noch eine kommunale dazu.... Wenn du es wirklich willst, kannst du dort an einen Waffenhändler schicken, der dann eine Service-Gebühr vom äufer verlangt und den ganzen lokalen Waffenrechts-Krimskrams macht. Die Einfuhr von Waffen in den USA ist temporär für Sport/Jagd kein Problem (z.B. im Reisegepäck bei LUFTHANSA, andere Airlines schliessen das idR aus) - für jeden anderen Zwekc solltest du dich an das für deine Konsularregion zuständige US-Generalkonsulat oder die konsularische Abteilung der US-Botschaft Berlin wenden.

Ich frage mich jedoch, ob du und der Käufer wirklich alles auf dich nehmen wollt oder du nicht einfach nochmal inserierst.

Geschrieben

Danke für die detaillierte Antwort, jeff!

So "unkompliziert" habe ich mir das in etwa vorgestellt.

Mittlerweile hat mir der "Käufer" einen "inländischen Agenten" benannt, dem ich die Waffe schicken soll. Ich habe den "Agenten" angeschrieben und um Vorlage einer gültigen EWB gebeten. Mal seh´n, was jetzt passiert :confused:

Ich denke mal, ich könnte die Waffe nur einem inländischen Waffenhändler zur Aufbewahrung für den Erwerber übergeben. Wie der Ami das Ding dann außer Landes bringt, wäre dann nicht mehr mein Problem.

Übrigens: Ein Belgier hat auch angefragt, ob er auf die Waffe bieten darf. Dem konnte ich das aber noch rechtzeitig aus"mailen".

Anscheinend wissen nur ausländische Waffenliebhaber die Qualität einer Hämmerli zu schätzen!

bubblegun

PS: Der "inländische Agent" ist kein Waffenhändler, sondern ein Friseur! :rotfl2:

Kann man Waffen eigentlich auch frisieren? Die Zylinder aufboren? Einen Sportauspuff anbauen?

Geschrieben
D

Ich denke mal, ich könnte die Waffe nur einem inländischen Waffenhändler zur Aufbewahrung für den Erwerber übergeben. Wie der Ami das Ding dann außer Landes bringt, wäre dann nicht mehr mein Problem.

Solange das Teil in Deiner WBK eingetragen ist, eventuell schon... ^_^

Geschrieben

Hi Sachbearbeiter(in?),

das mit dem Austrag aus meiner WBK ist mir schon bewusst.

Ich dachte da auch an einen Eintrag in das Waffenhandelsbuch des Händlers - also quasi an einen "Zwischenerwerb" durch einen Dritten.

Wie schon gesagt: Mal seh´n, wie sich der Südstaatler das so gedacht hat.

bubblegun

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