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IGNORED

MEB ohne zugehörige Waffen


Ralf F.

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

hallo werte gemeinde! :D

weil´s heute abend auch mal wieder im schützenkreis diskutiert wurde und weil es mich auch persönlich interessiert, mal folgende frage:

gibt es die möglichkeit eine munitionserwerbsberechtigung ohne zugehörige waffen zu bekommen? :gutidee:

hintergrund:

ich habe 2 pistolen - 9mm und .45 - samt zugehöriger meb.

nun schieße ich falls grad verfügbar auch gerne mal mit anderen waffen die mir so in die hände fallen (vereinswaffen oder von kameraden geliehen).

das problem ist oftmals, die dadurch entstehende munitionsknappheit - frei nach dem motto - "du sorry, ich hab zwar den .44er mit, bin aber leider nicht mehr zum munitionskaufen gekommen ..." usw.

gibt es für mich als berechtigten die möglichkeit zusätzlich nur meb´s in anderen kalibern (z. b. .44 magnum, .40 s&w, 12/70) eintragen zu lassen um selbst munition vorzuhalten bzw. restbestände von am stand erworbener munition für´s nächste mal aufbewahren zu dürfen? :unsure:

das formblatt unseres ordnungsamtes sieht ja die meb als stand-alone-lösung vor ... ist aber wahrscheinlich nur für besitzer geerbter waffen gedacht, die nachträglich zu einem bedürfnis gekommen sind.

vielen dank schon mal im voraus für die vielen antworten!

lg

ralf

Geschrieben

Ich hatte meinen Antrag auf MEB in .44 Mag. damit begründet, dass ich regelmäßig die Waffe eines Vereinskollegen schießen kann und er mit dem Besorgen der benötigten Munitionsmengen nicht nachkommt. Außerdem ergab sich das Problem der Lagerung, da seinen Kapazität weitgehend erschöpft war.

Dem Antrag wurde entsprochen und die Glaubhaftmachung des Bedürfnissen einer Sportwaffe in .44 Mag. einige Monate später war auch einfacher.

MP

Geschrieben

Sehe kein Problem!

Bei mir im Verein hat jetzt ein Schütze sogar das Schiessen mit Vereinswaffen angegeben, und so seine Erlaubnis nach §27 Spreng bekommen.

Er hat KEINE eigenen Waffen, seine 12 Monate sind noch nicht rum!!!

DAS hätte ich nie geglaubt, aber scheinbar geht vieles!!

Geschrieben
Sehe kein Problem!

Bei mir im Verein hat jetzt ein Schütze sogar das Schiessen mit Vereinswaffen angegeben, und so  seine Erlaubnis nach §27 Spreng bekommen.

Er hat KEINE eigenen Waffen, seine 12 Monate sind noch nicht rum!!!

DAS hätte ich nie geglaubt, aber scheinbar geht vieles!!

402720[/snapback]

Genau, so auch bei mir und ohne besondere Auflagen.

Geschrieben

:confused:

so, ich bin´s mal wieder.

habe heute bzgl. der MEB bei meinem ordnungsamt telefonisch vorgefühlt.

nach anfänglichen verständnisproblemen seitens der sachbearbeiterin kam sehr schnell die forderung nach einem bedürfnis vom verband.

nachdem ich ihr mein anliegen nochmals schilderte und auch auf den §8 waffg verwies (kein vereinszwang usw., bedürfnis selber belegen) meinte sie, dass ich dann mindestens vom verein ein bedürfnis bräuchte (aha, vom verein :peinlich: ) und der §8 eh nur für vereine da wäre (soso).

nun gut, ich hab mich dann freundlich verabschiedet und angekündigt, dass ich die tage mit antrag und glaubhaftmachung eines bedürfnisses meinerseits bei ihnen vorstellig werden würde.

ich fürchte aber, dass ich mit meinem anliegen in ein putziges nest aus unwissenheit, lustlosigkeit und "so was haben wir ja noch nie gemacht" gestoßen habe.

deshalb möchte ich natürlich meine begründung möglichst wasserdicht formulieren und es dann ggf. auf einen ablehnenden und hoffentlich rechtsbehelfsfähigen bescheid ankommen lassen.

kann mir von euch einer bzgl. der formulierung weiterhelfen - evtl. einer der fwr-anwälte oder unsere gute "sachbearbeiter"in?

beantragen möchte ich übrigens:

.44 mag, .357mag, .40 s&w, .22 lfb, 4mmM20, .308 winchester, .223 remington, 12/76

stände hierfür habe ich auch - die kurzwaffenkaliber kann ich auf meinem hauptverein (bssb) schiessen, bei dem ich auch mitglied bin, die anderen zusätzlich bei einem gastverein.

wäre echt klasse, wenn ihr mir dabei weiterhelfen könntet!

lg

ralf

ps: wo kriege ich eigentlich für den fall der fälle einen anwalt aus meiner gegend (ingolstadt) her, der sich mit waffenrecht auskennt?

Geschrieben
ps: wo kriege ich eigentlich für den fall der fälle einen anwalt aus meiner gegend (ingolstadt) her, der sich mit waffenrecht auskennt?

404635[/snapback]

Eine Liste mit auf das Waffenrecht spezialisierten Anwälten findest Du hier

Viel Erfolg

Michael

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