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Lauflänge mehr als 60 cm ?


mike

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Experten,

es gibt zwei Meinungen in meinem Bekanntenkreis:

1. Meinung: Zum Erwerb einer Langwaffe auf Jagdschein muss der Lauf min. 60 cm sein.

2. Meinung: Die Länge des Laufes spielt keine Rolle.

Im konkreten Beispiel geht es um eine Repetierflinte mit einem 38 cm Lauf. Eigentlich eine ideale Nachsuchflinte. Ich bin ja Befürworter der zweiten Meinung.

Wäre nett, wenn jemand von euch da genauer Bescheid wüsste. Und mir vielleicht eine Quelle im Netz nennen könnte, wo die Regelungen nachzuschlagen sind.

Gruß

Mike

Geschrieben

1. Meinung: Zum Erwerb einer Langwaffe auf Jagdschein muss der Lauf min. 60 cm sein.

2. Meinung: Die Länge des Laufes spielt keine Rolle.

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Waffg 2002 Anlage 1

2.6

Langwaffen; dies sind Schusswaffen, deren Lauf und Verschluss in geschlossener Stellung insgesamt länger als 30 cm sind und deren kürzeste bestimmungsgemäß verwendbare Gesamtlänge 60 cm überschreitet; Kurzwaffen sind alle anderen Schusswaffen.

Gruß André

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