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Ausstellungswaffe bei Messe


Lobbyist

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

nach §12, Abs.3, Satz1 WaffG bedarf einer Erlaubnis zum Führen einer Waffe nicht, wer

"diese mit Zustimmung eines anderen in dessen Wohnung,

Geschäftsräumen oder befriedetem Besitztum

oder dessen Schießstätte zu einem von seinem Bedürfnis

umfassten Zweck oder im Zusammenhang

damit führt".

Fällt darunter auch die "Standausrüstung" einer Messe? Und ist es richtig, daß eine Genehmigung des Veranstalters, der ja nicht Eigentümer der Messehalle ist, ausreicht? Der Veranstalter wußte da leider nicht viel Erhellendes.

Grüße, Lobbyist

Geschrieben

In diesem Falle würde ich von sogenanntem konkludentem Handeln ausgehen - wer eine Halle für eine Waffenmesse vermietet, geht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon aus, daß dabei die Waffen nicht in Tresoren versteckt ausgestellt werden. Natürlich alles im Rahmen des gesetzlich und behördlich Erlaubten.

Edit:

Weiterhin: "in dessen Wohnung, Geschäftsräumen oder befriedetem Besitztum" schließt auch ein Miet/Pachtverhältnis mit ein. Sonst dürfte man in seiner Mietwohnung ja auch seine Waffen nicht mal putzen. Hausherr ist während der Messe der Veranstalter.

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