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IGNORED

Umzug USA-D, Kann mein "Baby" mitreisen?


gunny_2

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo gunny_2

Ich habe auch mal für neun Jahre in den USA gelebt und dort sportlich geschossen. Ich habe zwar keine waffen damals zurück genommen. Ich bin immer noch Sauer das ich mein M4gery nicht mitgenommen habe :angry2: (dafür baue ich mir jetzt eine noch bessere M4gery in D :D ).

Aber das Exportieren geht auch als einzel Personen durch die www.atf.gov ich glaube mit der Form 9 oder so. Dan könnte man es eigentlichauch selber im Flugzeug mitnehmen im (im gepäck natürlich aber leider nicht in die Kabine).

Bist du Deutscher mit Permant Resident status?

Geschrieben

Hi RAB!

Sieht ganz danach aus als ob ich nach all dem deutschen Papierkram nochmal einen Ausflug nach USA machen muss und dann glücklich mit meinem Baby nach Hause fliegen kann :eclipsee_gold_cup:.

Ich hab mir auch gleich mal das Formular angeschaut und sieht gut aus. Für interessierte - die Formular # hat sich geändert - ist jetzt ATF F 5320.9). Hoffe nur das sich bis zum geplanten Umzugstermin nichts mehr ändert.

Bezgl Status - nein ich arbeite nur dort (H1). Will aber nächstes Jahr wieder zurück zur deutschen Gründlichkeit (aber halt auch dem deutschen Verwaltungswahnsinn :contra: -- auch wenn eigentlich die Amies nicht viel besser sind, selbst wenn sie das meinen :rotfl2:).

Thx,

Gunny.

P.S. Können uns aber auch mal off-List e-mailen ... hab bloß keine Ahnung wie's hier im Portal funktioniert.

Geschrieben
Hallo liebe Sportsfreunde!

Ich hab ein (wahrscheinlich etwas exotisches) Problem. Die Ausführung ist wahrscheinlich etwas lang, aber ich versuchs in so wenig wie möglich Worte zu Fassen.

Ich bin Dt Staatsbürger, und war in den 90ern für einige Zeit in einem Dt Schützenverein. Hier hab ich den ursprünglichen Waffensicherheitskurs (oder so) abgelegt, wofür auch eine Urkunde existiert. Durch Umzug und andere Gegebenheiten bin ich aber nie dazu vorgedrungen eine WBK zu beantragen bzw. eine Waffe zu kaufen.

Seit ein paar Jahren lebe ich nun in den USA. Alle meine Bekannten sind total Pro 2nd Amendment, und so kam ich wieder zu meinem ursprünglichen Hobby zurück. Für einige Zeit bin ich nun stolzer Besitzer einer RRA AR-15  :00000733:  . Da nun mittelfristig der Umzug zurück nach Deutschland ansteht bin ich etwas ratlos ob meine Waffe in D erlaubt ist. Auch hab ich keine Ahnung was ich tun muss, um hier nun eine WBK zu beantragen. Ich gehe jede Woche schießen und kann dafür auch Belege vorweissen (Bedürfnis???).

Kann mir hier jemand weiterhelfen?  :confused:

Thanks and keep it right on target,

gunny_2.

393206[/snapback]

Hallo Gunny,

Ich habe im letzten Jahr etwas ähnliches gemacht. Nach langer Zeit in den USA wieder nach D zurückgekehrt und Waffe mitgebracht. Ein Rat vorweg, besorg dir bei deinem zuständigen Deutschen Konsulat in den USA eine Umzugsbescheinigung. Mit der Bescheinigung brauchst du zur Einfuhr dann auf deine persönlichen Gegenstände keinen Zoll zu bezahlen. Zu den pers. gegenständen gehören auch Sportgeräte (also auch waffen). Die Bescheinigung gibt es wie gesagt bei deinem zuständigen Konsulat. Must halt eine Liste mit allen Gegenständen erstellen. In meinem Falle habe ich eine Jagdwaffe mitgebracht. Theorethisch brauchst du auch eine Ausfuhrgenehmigung der amerikanischen Behörden, aber wenn du nur 'on a hunting trip' gehst brauchst du die Waffe nur bei derAirline vorzuführen das ging in meinem Falle problemlos.

Aber das Problem war, wie sollte es anders sein, die 'sachkundigen' deutschen Zollbeamten in Düsseldorf. Ich habe meine Waffe sofort in D vorgeführt und der Beamte war auch recht hilfreich und wusste im Wesentlichen was zu machen war (Anmerkung ich bin Jadscheininhaber somit war das Bedürfnis gegeben). Er hatte nur einige Probleme beim Ausfüllen des Formulars und holte dann seinen Vorgesetzten zur 'Hilfe'. Und der Spass begann. Dieser Vorgesetzte hatte null Ahnung, er wollte dass ich Zoll bezahle etc. Mit viel Geduld und Faust in der Tasche ballen, Ärger runterschlucken und guter Miene zum bösen Spiel machend konnte ich die Waffe dann doch ohne Zoll etc einführen. Ehrlich gesagt, nach so einer Begrüssung in D war ich schon wieder bereit den nächsten Flieger zurückzunehmen.

Der sogenannte Vorgesetzte hatte wie gesagt keine Ahnung, war unhöflich, herablassend und würde in der freien Wirtschaft wohl nicht lange bestehen können. Der erste Beamte hat mir dann nachher, als sein Vorgesetzter weg war gesagt dass eben dieser Vorgesetzte hier das Oberar..loch sei (Originalton). Erkundige dich vorher beim deutschen Zoll (was ich auch gemacht hatte) und lass dir alles schriftlich geben, damit dann bei der Einfuhr der zuständige Beamte auch was zum Lesen und abheften, stempeln etc hat.

On a personal note I am not surprised that Germany is where it is as far as economic situation and citizen satisfaction is concerned. I almost regret coming back. If you need more info mail me at pedro44@versanet.de.

Good luck and enjoy while you can.

Pedro44

Geschrieben
Das gilt wohl nur für Angehörige der USAF.

393361[/snapback]

Angehörige der U.S. Streitkräfte in Deutschland unterliegen dem deutschen WaFFG, d.h. sie müssen ebenfalls Sachkunde und Bedürfnis nachweisen und eine WBK beantragen (der Vorgang läuft jedoch in Kooperation mit versch. deutschen und amerikanischen Dienststellen).

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