Zum Inhalt springen
IGNORED

Offizielle Schießstandaufsicht....


Leupold

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Zusammen,

auf dem Trapstand von unserem Hegering, hat der Vorstand gefragt, ob ich offiziell die Aufsicht übernehmen möchte, da ich ja eh immer einer von denen bin, der neuen Schützen erklärt wie sie sich auf dem Stand verhalten sollen und ich ja trotz gelegendlichem Gegenwind von einigen Oberlehrern immer freundlich geblieben bin.

Wie das so ist, habe ich natürlich pauschal ja gesagt!

Nur, was kann da jetzt rechlicht alles auf mich zukommen?

Brauche ich für sowas eine Versicherung?

Für was bin ich im rechtlichen Sinn jetzt verantwortlich?

Bisher war meine Annahme die Folgende:

- Aufbau der Schilder/Hinweise/Schießstandordnung

- Straßensperre für die von der Polizei genehmigte Zeit

- Aufbau der Wurfmaschine

- Überprüfen des Jagdscheins der Teilnehmer

- Sicherstellen eines sicheren Schießablaufs

Was ist, wenn sich jemand trotzdem in die Füße schießt?

Die Manuelle Wurfmaschine spinnt und sich der Werfer verletzt?

etc. ?

Gruß

Thomas

Geschrieben
Hallo Zusammen,

auf dem Trapstand von unserem Hegering, hat der Vorstand gefragt, ob ich offiziell die Aufsicht übernehmen möchte, da ich ja eh immer einer von denen bin, der neuen Schützen erklärt wie sie sich auf dem Stand verhalten sollen und ich ja trotz gelegendlichem Gegenwind von einigen Oberlehrern immer freundlich geblieben bin.

Wie das so ist, habe ich natürlich pauschal ja gesagt!

Nur, was kann da jetzt rechlicht alles auf mich zukommen?

Brauche ich für sowas eine Versicherung?

Für was bin ich im rechtlichen Sinn jetzt verantwortlich?

Bisher war meine Annahme die Folgende:

- Aufbau der Schilder/Hinweise/Schießstandordnung

- Straßensperre für die von der Polizei genehmigte Zeit

- Aufbau der Wurfmaschine

- Überprüfen des Jagdscheins der Teilnehmer

- Sicherstellen eines sicheren Schießablaufs

Was ist, wenn sich jemand trotzdem in die Füße schießt?

Die Manuelle Wurfmaschine spinnt und sich der Werfer verletzt?

etc. ?

Gruß

Thomas

382578[/snapback]

AUSFÜHRLICHE Antworten findest Du (und NUR DA ;) ) in den Versicherungsbedingungen des VEranstalter-Verbandes.

Die vom Bayerischen Sportschützenbund hätt ich da. Da Du aber "Hegering" sagst werden sie Dir nicht viel helfen.

"Grundsätzlich" würd ich sagen dass du gut versichert bist und nur bei "GROBER Fahrlässigkeit" haftest wenn Du "ausgebildete" Aufsicht DEINES VERBANDES bist.

(Ja ich weiss, jetzt kommen wieder Dikussionen über Pflicht, Sinn, Unsinn, Rechtmässigkeit ect. der "Standaufsichtenlehrgänge". Aber bei "uns" vermittelt dieser z.b. AUCH die grobe Kenntnis der Versicherungsbedingungen)

Geschrieben

DA sich keiner mit "speziellerem" (Hegering) gemeldet hat noch was:

Hast Du (durch Kumpels) Zugang zur Bayerischen Schützenzeitung?

In der Ausgabe 12/2003 ab Seite 17 ist ein Artikel über "Versicherungsschutz für Veranstaltungen".

Wie gesagt, für Dich wahrscheinlich etwas unspezifisch aber sind die Versicherungsbedingungen nicht wenigstens ähnlich??

Geschrieben
lies mal 10, 11, 34 der awaffvo.

382715[/snapback]

Was, wie, wo. Sprechen wir von einer "Veranstaltung" (Strassensperre :huh: ) oder reinem Schiessbetrieb. Oder müsst Ihr bei jeder Schiessübung die Strasse sperren?

Geschrieben

Hallo Zusammen,

ich werde mal mal über unseren Hegeringleiter beim DJV nachfragen lassen.

Zum Thema Strasse absperren:

Ja, es ist zwar nur ein sog. Verkoppelungsweg, da es aber eine offizielle Straße ist, wird für den Zeitraum des Schießens ein Teil der Straße gesperrt und eine Umleitung eingerichtet.

Ist nichts wildes, in diesem Jahr ist noch keine da vorbeigekommen, der nicht zum Schießen wollte.

Gruß

Thomas

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.