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IGNORED

Ungarisches Waffenrecht


usp-compact

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo allerseits!

Auch auf die Gefahr hin, dass dieser Thread unbeantwortet bleibt, weil dies eine doch etwas exotische Frage ist, möchte ich die Frage dennoch in die Runde stellen:

Wer weiß...

-welche Waffen in Ungarn erlaubt bzw. verboten sind (Messer? Pfefferspray? etc...)

-welche Voraussetzungen beim tragen von erlaubten Waffen von Ausländern in Ungran zu erfüllen sind

-wer in Ungarn für die Ausstellung von Waffenscheinen (nicht WBK, sondern die erlaubnis zum führen von Schusswaffen i. d. Öffentlichkeit) zuständig ist und ob es für Ausländer möglich ist einen solchen erteilt zu bekommen. Welche voraussetzungen sind zu erfüllen, Fristen zu wahren etc.

-was bei der Einfuhr von erlaubten Waffen nach Ungran zum Selbstschutz zu beachten ist.

Sollte jemand sich schon mit der Materie beschäftigt haben, so wäre ich über jede ernsthaft gemeinte Antwort dankbar!

Gruß

U-C

Geschrieben
Hallo allerseits!

Auch auf die Gefahr hin, dass dieser Thread unbeantwortet bleibt, weil dies eine doch etwas exotische Frage ist, möchte ich die Frage dennoch in die Runde stellen:

Wer weiß...

-welche Waffen in Ungarn erlaubt bzw. verboten sind (Messer? Pfefferspray? etc...)

-welche Voraussetzungen beim tragen von erlaubten Waffen von Ausländern in Ungran zu erfüllen sind

-wer in Ungarn für die Ausstellung von Waffenscheinen (nicht WBK, sondern die erlaubnis zum führen von Schusswaffen i. d. Öffentlichkeit) zuständig ist und ob es für Ausländer möglich ist einen solchen erteilt zu bekommen. Welche voraussetzungen sind zu erfüllen, Fristen zu wahren etc.

-was bei der Einfuhr von erlaubten Waffen nach Ungran zum Selbstschutz zu beachten ist.

Sollte jemand sich schon mit der Materie beschäftigt haben, so wäre ich über jede ernsthaft gemeinte Antwort dankbar!

Gruß

U-C

374866[/snapback]

Mit Kurzwaffen -ausser zum Sportschiessen-ist mal nix in Ungarn.

Jagdrechtliches findest Du was auf der Seite der entsprechenden Jagdverbände. Ansonsten würde ich solch eine Anfrage nur an eine fachkompentente Stelle -und das ist die ungarische Auslandsvertretung- stellen. Denn nur die ist rechtsverbindlich. Was Dir einer hier im Forum flüstert, ist mal nur zum Toilettengang bestimmt, falls es zum Schwur kommt.

Meinungen oder Erfahrungen von anderen nützen Dir nämlich im rechtlich notwendigen Falle garnix.

Die Botschaft kann Dir erschöpfend Auskunft geben. Richte Dich nur auf eine etwas längere Antwortzeit ein, denn Deinen ganzen Fragekatalog (Führen, Einfuhr zum Selbstschutz) kann Dir die Botschaft auch nicht direkt beantworten. Die müssen auch zuerst Ihre zuständige Heimatbehörde befragen. Die kennen sich meistens nur mit jagdrechtlichen Fragen, oder höchstens noch bei sportlichen Ereignissen aus...und dann gehts halt nicht ums führen.

Aber ich denke aufgrund Aussagen von ungarischen Kollegen, das Du da mit Zitronen handelst.

GF

Muni

Geschrieben

Beim kürzlich abgehaltenen FITASC Grand Prix of Hungary (Jagdparcours) in Csongrad stand in der Ausschreibung:

"""

Hungarian Sporting Grand Prix

Finale of European Cup 

 

For bringing shotgun into Hungary from EU countries there is no need for any statement, and this also applies for ammunition.

Those who come from countries which do not belong to the EU will get licence from customs-organizations."""

Wir haben uns daran gehalten und die Waffen an der Grenze nicht deklariert.

Geschrieben
Beim kürzlich abgehaltenen FITASC Grand Prix of Hungary (Jagdparcours) in Csongrad stand in der Ausschreibung:

"""

Hungarian Sporting Grand Prix

Finale of European Cup 

 

For bringing shotgun into Hungary from EU countries there is no need for any statement, and this also applies for ammunition.

Those who come from countries which do not belong to the EU will get licence from customs-organizations."""

Wir haben uns daran gehalten und die Waffen an der Grenze nicht deklariert.

374986[/snapback]

Solange es wie in dem Statement ausgedrückt-auch nur Schrotwaffen waren- ist auch dagegen nichts einzuwenden. Gefragt ist aber vom Erstposting nach dem "Führen" und das ist ganz erheblich was Anderes. Und wie ich den Fragesteller verstanden habe, möchte er auch keine Langwaffe "führen", sondern wohl eher eine Kurzwaffe.

Im übrigen ist die "freie" Einreise nach Ungarn mit Schrotwaffen auch nur dann mit EFP möglich, wenn man eine Einladung des ungarischen (Jagd-Sport)Verbandes hat, der das Treffen organisiert (aber die hattet Ihr ja offensichtlich für den sportlichen Event).

Das ändert nichts an der Tatsache, das erschöpfende -verbindliche- Rechtsauskünfte nur vom Konsulat, bzw. der Botschaft zu erhalten sind; denn nur die bieten im Falle eines Falles Rückendeckung. ein Papier eines Veranstalters alleine, kann immer noch ins Auge gehen. Es ist nämlich rechtlich überhaupt nix wert.

Gerade vor kurzem hatte ich noch einen Fall zu Gesicht bekommen, in der auch ein "östliches" Neumitglied der EU eine Einladung verschickte, und auch darin schrieb, das alle Arten Schrotwaffen und deren Munition mitgebracht werden konnten. An der Grenze hatte der arme Holländer dann aber fast Hab und Gut verloren, da er nämlich neben seinen 12er Flinten und 12er Schrotpatronen auch noch eine erhebliche Menge 16er Schrotpatronen dabei hatte. In seinem EFP war aber keine 16er Flinte eingetragen, und sein nationales Papier nutzte dann mal garnix. Die Tschechen beschlagnahmten erst mal alles, schickten ihn zu den Deutschen zurück und da entging er einer Beschlagnahme seines Wagens -als Tatfahrzeug- nur um Haaresbreite (gegen Sicherheitsleistung), weil er ohne entsprechende Berechtigung Bannware durchs Bundesgebiet "geschleust" hatte...

(In Bananaland ist nämlich schon der Besitz -und nicht nur der Erwerb- genehmigungspflichtig)

Ich rate deshalb allen -im Bezug auf Waffen und Munition- in den heutigen Zeiten (in denen ohnehin mit mehr Kontrollen zu rechnen ist) sich höchstpersönlich und rechtlich einwandfrei über die jeweiligen Transaktionsvorschriften Klarheit zu verschaffen. Nachher helfen tun einem dann nämlich höchstens noch die Rechtsanwälte...und die verhelfen sich erstmal mit einem Kostenvorschuss :-); und Anwälte in Neuostblockländern, die auch noch deutsch sprechen, sind höchst TEUER.

Und wie ich auch aus Österreich hörte -Generalinspektorat der Sicherheitswache Wien- wird man nämlich was den grenzüberschreitenden Verkehr mit Waffen angeht, auch die Zügel anziehen...., bei uns bundesrepublikanischen Staatssklaven hat man das ja schon mit Genüge getan.

GF

Muni

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Vielen Dank allerseits für die Tips und Anregungen.

Parallel zu diesem Posting habe ich mich mit der Ungarischen Botschaft in Verbindung gesetzt. Wie Muni schon richtig vermutete, mussten Sie sich auch aufgrund der Spezifität der Fragen nach "oben hin" erkundigen. Bisher blieb eine Antwort aus. Aber die sagten, dass es länger dauern könnte...

Gruß

U-C

  • 4 Wochen später...
Geschrieben

Hallo

Nach meinen Kenntnissen braucht man als Sportschütze keine Einladung mehr wie früher sondern nur den EWP und WBK und eine gehemigte Anlage wo zb. ein ungarischer Verein schießt. Aber Problem Austria dort braucht man wieder eine Einladung folge man tritt in einen ungarischen Verein bei und schon ist das Problem behoben. Frei Fahrt für freie Bürger.

Allerdings das Führenvon Waffen ist in Ungarn verboten wie in DE nur mit Sondergenehmigung der Behörden. Und Waffenkauf muß man eine Prüfung abschließen die aber ohne ungarische Sprachkenntnisse woll nicht bestanden werden kann.

Gruß

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