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Transport freier Waffen als Minderjaehriger?


cba

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Hallo,

ich bin noch keine 18 Jahre alt, schiesse aber regelmaessig im Verein mit einer LP. Da ich mehrmals woechentlich Training in verschiedenen Vereinen hab und auch oefters zu Turnieren fahre ist es mit dem Transport etwas kompliziert. D.h. die LP muss immer von einem Vereinsmitglied zu dem entsprechenden Ort gebracht werden.

Deshalb frag ich mich, ob es irgendwelche Sondergenehmigungen oder andere Moeglichkeiten gibt, die einem Jugendlichen erlauben eine LP zu transportieren.

Leider hab ich davon noch nichts gehoert, ist euch irgendetwas derartiges bekannt?

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Moin,

es trifft zu, daß die Behörde Ausnahmen vom Alterserfordernis zulassen kann. In der Praxis wird von dieser Möglichkeit auch zurückhaltend Gebrauch gemacht.

Ich empfehle in diesem Zusammenhang, daß Du zusammen mit Deinen Eltern persönlich auf der Behörde beim zuständigen Sachbearbeiter vorsprichst und Dein Anliegen begründest um zu erfahren, was der Sachbearbeiter darüber denkt.

So sehen es die Bayern:

Der Transport von Waffen nach dem neuen Recht ist nur volljährigen Schützen erlaubt. Gibt es Möglichkeiten von Ausnahmevorschriften wenigstens für Minderjährige, die wettkampfmäßig schießen? Antwort Der Transport von Schusswaffen ist eine Unterform des Umgangs mit Schusswaffen. Generell ist der Umgang mit Schusswaffen nach dem neuen Recht nur Personen gestattet, die bereits 18 Jahre alt sind. Dies betrifft alle Arten von Schusswaffen. Beim Transport ist zunächst zu unterscheiden zwischen erlaubnisfreien und erlaubnispflichtigen Schusswaffen. Auch erlaubnisfreie Schusswaffen, also z.B. Luftdruckwaffen dürfen grundsätzlich nur von Personen ab 18 Jahren transportiert werden. Allerdings kann die zuständige Behörde im Einzelfall hiervon Ausnahmen auf Antrag zulassen, wenn besondere Gründe vorliegen und öffentliche Interessen nicht entgegenstehen. Hierauf haben wir unsere Verwaltungsbehörden in den Vollzugshinweisen hingewiesen. Das heißt, sofern die Eltern zustimmen und die Vereine die Notwendigkeit des Transports begründen, kann hierfür im Einzelfall eine Ausnahme erteilt werden. Bei erlaubnispflichtigen Schusswaffen ist der Umgang grundsätzlich neben dem Alterserfordernis auch vom Vorhandensein einer Waffenbesitzkarte abhängig. Dies bedeutet, dass Jugendliche im Regelfall erlaubnispflichtige Schusswaffen nicht transportieren dürfen, da sie wohl auch nicht Inhaber einer Waffenbesitzkarte sind. Ausnahmemöglichkeiten zum Transport erlaubnispflichtiger Schusswaffen sind aber auch im neuen Gesetz möglich. Demnach darf ein Inhaber einer Waffenbesitzkarte auch

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andere erlaubnispflichtige Schusswaffen, für die er selbst keine Erlaubnis hat, transportieren. Für den Transport erlaubnispflichtiger Schusswaffen für Jugendliche sehe ich derzeit also nur die Möglichkeit, dass erwachsene Vereinsmitglieder oder die Eltern mit eigener Waffenbesitzkarte dies für den Jugendlichen tun.

Gruß,

frogger

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nur mal zur info, fuer die, die es auch interessiert:

ich hab gerade mit dem zustaendigem amt telefoniert ...

der beamte meinte zu mir, dass sowas zwar generell moeglich ist, man muesste es aber genau begruenden und auch zeigen, dass man besonders foerderungswuerdig ist.

(er meinte nur, dass man das als berliner meister wohl bekommen wuerde - aber die chancen sonst recht schlecht stehen.)

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