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Erwerbsbeschränkung auf zwei Waffen innerhalb von


Elkhunter

Empfohlene Beiträge

:confused: Hallo Waffengesetzkundige,

bei dem Studieren der o.a. aktuellen Beträge zum Thema ist mir aufgefallen, dass

dem Kläger der Zusatz (Erwerbsbeschränkung auf zwei Waffen innerhalb von sechs Monaten aus § 14 Abs. 2 WaffG ) auf der WBK gestrichen worden ist.

Gehe ich vielleicht richtig in der Annahme, dass wenn diese Einschränkung auf der

WBK, warum auch immer nicht vermerkt ist, diese auch für den Betreffenden ( unabhängig vom der sonst im Bundesland üblichen Praxis) nicht bindend ist.

Regards

Elkhunter

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