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Rückbau Springfield M6 Scout


Ordonanz

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Wer kann mit einer Antwort helfen ?

Das US - Piloten Springfield M6 Scout wurde mit einem festen Bolzen versehen, um das Zerlegen zu verhindern ( jedenfalls in Deutschland ).

Ist nach dem neuen Waffenrecht ein Rückbau dieses Blödsinns statthaft ?

Im Voraus Dank für die Antworten !

Ordonanz

Geschrieben

m.w. nach hat sich da nix geaendert.

jedoch ist der zweck des bolzens (anstatt eines herausnehmbaren pins, wie im original) nicht grundsaetzlich das verhindern des zerlegens, sondern die tatsache (und nun nagle mich bitte nicht genau auf das mass fest), dass

- das laengste teil dieser waffe bei einer zerlegung m.w. nach unter 45cm lang WAERE.

dies ist m.w. nach eine der 'bedingungen' oder vorgaben fuer einzelladerLWs (dass naemlich das laengste teil mind. dieses mass hat)

ausserdem hat die m6-scout ja nicht nur den 'festen' bolzen, sondern daneben auch noch eine kleine 'nase'; selbige verhindert, dass du den hinterschaftweiter als gegeben umklappen kannst. damit erreicht dieser baustil die konformitaet mit besagtem mass.

(und falls ich es nun nicht astrein juristisch perfekt wiedergegeben habe, gebt mir tiernamen...)

Geschrieben
m.w. nach hat sich da nix geaendert.

jedoch ist der zweck des bolzens (anstatt eines herausnehmbaren pins, wie im original) nicht grundsaetzlich das verhindern des zerlegens, sondern die tatsache (und nun nagle mich bitte nicht genau auf das mass fest), dass

- das laengste teil dieser waffe bei einer zerlegung m.w. nach unter 45cm lang WAERE.

dies ist m.w. nach eine der 'bedingungen' oder vorgaben fuer einzelladerLWs (dass naemlich das laengste teil mind. dieses mass hat)

ausserdem hat die m6-scout ja nicht nur den 'festen' bolzen, sondern daneben auch noch eine kleine 'nase'; selbige verhindert, dass du den hinterschaftweiter als gegeben umklappen kannst. damit erreicht dieser baustil die konformitaet mit besagtem mass.

(und falls ich es nun nicht astrein juristisch perfekt wiedergegeben habe, gebt mir tiernamen...)

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Besten Dank !

Ordonanz

Geschrieben

Moin,

der Grund für den festen Bolzen bei der Waffe nach altem Waffengesetz war folgender:

Viele M6 Gewehre hatten im Kugellauf das Kaliber 22 lfB

Für diese Gewehre galt folgendes Verbotsmerkmal:

WaffG ALT

§37 Abs 1 Satz 1

(1) Es ist verboten, folgende Gegenstände herzustellen, zu bearbeiten,

instandzusetzen, zu erwerben, zu vertreiben, anderen zu überlassen, einzuführen,

sonst in den Geltungsbereich dieses Gesetzes zu verbringen oder sonst die

tatsächliche Gewalt über sie auszuüben:

1. Schußwaffen, die

...

B) eine Länge von mehr als 60 cm haben und zerlegbar sind, deren längster

Waffenteil kürzer als 60 cm ist und die zum Verschießen von

Randfeuerpatronen bestimmt sind,

...

Somit war der feste Bolzen ein konstruktives Element um das Verbot der Zerlegbarkeit in Verbindung mit Randfeuer und grötes Waffenteil < 60 cm zu umgehen.

Für M6 mit dem Kaliber 22 Hornet war der Bolzen nicht erforderlich, wurde aber trotzdem bei den importierten Waffen von dem Importeueren mit dem festen Bolzen ausgeliefert.

Nach dem heutigen Waffengesetz ist dieses Verbotsmerkmal für Randfeuerpatronenwaffen komplett entfallen. Es gibt nur noch das allgemein gehaltene Verbotsmerkmal der über das allgemein übliche Maß hinausgehende Zerlegbarkeit für Langwaffen. Dieses Verbotsmerkmal wird aber nur von den allerwenigsten Waffen erfüllt. Das M6 ist konstruktiv ähnlich wie normale Bockbüchsflinten einzustufen. Ist also nicht besonders zerlegbar.

Für die Einstufung einer Langwaffe nach WaffG neu gilt folgendes:

Gesamtlänge mehr als 60 cm

Lauf zuzüglich Verschluß in geschlossener Stellung mehr als 30 cm.

WaffG Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 2.6

Fazit:

Der Inhaber einer Waffenherstellungsgenehmigung darf den festen Bolzen einer M6 gegen einen demontierbaren umbauen.

Gruß,

frogger

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