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IGNORED

Alt genug alles zu teilen (gemeins. WBK´s)


Majortom

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ein Ehepaar, mehr als 20 Jahre glücklich verheiratet mit drei nicht mehr

kleinen sogar teils sehr treffsicheren Kindern betreibt Schießsport als Familiensport.

Alle Disziplinen vom Sommerbiathlon über Ordonanzw. bis zur KW und LW .44Mag.

Schießsport betreiben die "Alten" schon seit teilweise 30 Jahren.

Was das Erlaubnispflichtige anging, so war er der Hüter des Grahls

und der bislang einzige Berechtigte.

Nun will die Lady des Hauses unabhängig vom Familienvater auch den Sport

ausüben können machte die Sachkundeprüfung ließ sich über ein jahr alle div. Trainingsschießen bescheinigen ist mehrjährig im DSB Verein.

Bekam auch folglich eine Bedürfnisbescheinigung in KW und LW GK.

Das es besser ist eine eigene grüne für Sie zu beantragen hatten wir sehr schnell verstanden, da für Sie damit das KW Kontingent bei gemeinsamer grüner

ausgeschöpft gewesen wäre.

Bei der Mitnutzung aller Sportgeräte auf alt und Neugelb war er der Meinung,

wir lassen sie miteintragen, denn aufbewahren dürfen wir eh zusammen und dann

kann sie ja diese deliksuntypischen Sportwaffen unkompliziert mitnutzen

(Warum soll man auch den Kram doppelt beschaffen. In so fern gibts vernünftige

Sportschützen, denen man nicht dauernd mit dem Dummen Spruch von den möglichst wenig ..... kommen muß)

Tja, soweit die Theorie. In der Praxis fordert die Behörde für jede auf seinen gelben eingetragenen Waffen einen einzelnen Bedürfnis Nachweis.

Beide glaubten, sie stünden im Wald, nein es war nicht der wald, es war die Amtsstube der KPB.

Auf die Ansatzweise Diskussion zur Gelben und neuen gelben Waffenarten und

nicht Einzelbedürfnisnachweisen auf Gelb, versprach man die Sache zu prüfen.

Das war letzte Woche. Vorher prüft Vater Staat Sie auf Zuverlässigkeit.

Er weiß das Sie zuverlässig ist, nach 30 jahren Bekanntschaft, drei Kindern,etc.

Hätte er sonst erwogen Sie je an seine Sportgeräte heranzulassen?

Die beste Frage auf der KPB war und was ist wenn sie Streit kriegen und sich trennen wollen? Wer kriegt dann die Waffen?

(Nicht geäußerte Antwort von Ihm, wenn das passieren würde, wären die Kackwaffen das geringste Problem).

Geschichten die das Leben schreibt. Sind wir die einzigen denen sowas widerfährt,

oder gibts Lösungen für Parallelfälle die unbürokratischer gelöst wurden.

Major Tom

Geschrieben

:crying: Dass in deutschen Amtsstuben nicht immer alles zur Zufriedenheit des Bürgers läuft, weiss jeder von uns :crying:

Jedoch sehe ich Dein Problem nicht richtig:

Mit einer vorrübergehenden Überlassungsvereinbarung könnt Ihr doch sowieso Eure Waffen kreuz und quer gegenseitig ausleihen ;)

Klar ist eine gemeinsame WBK praktisch, aber die vorrübergehende Überlassungsvereinbarung erfüllt genau den selben Zweck.

IMI

(auch schon seit geraumer Zeit überlegend, wie die Schusswaffen von 5 Familienmitgliedern am besten untereinander nutz- und tauschbar sind :rolleyes:

p.s.:

Am besten nutzt Ihr für die vorrübergehende Überlassung eines der angefügten Formulare

Geschrieben

Warum dachte ich da nur gleich an NRW :P .

Es gibt zwei - bis drei Lösungswege :

Tu gar nichts, gib "Ihr" bei Bedarf Deine Waffe und eine Bestätigung bzw. Deine WBK mit. "Sie" darf jederzeit und auch wiederholt bis zu einem Monat leihen.

Warte noch ein wenig - genau die Problematik ist im Entwurf der VwV berücksichtigt - gemeinsamer Eintrag soll danach problemlos möglich werden.

Beantrag den Eintrag als berechtigter Mitbenutzer schriftlich unter nochmaliger und ausdrücklicher Bestätigung der Sportschützeneigenschaft vom Verband - im Ablehnungsfall mit Rechtsbelehrung und dann den harten Weg :chrisgrinst: .

Kauf Deiner Frau ne Neue Gelbe - und aus 2/6 wird 4/6 :grin::grin:

Mouche

Geschrieben

Moin,

zur neuen gelben WBK nach §14 Abs. 4 WaffG:

Grundsätzlich ist die Rechtslager ziemlich eindeutig. Wenn es zu diesem Themenkreis abweichende Rechtsauffassungen gibt, ins FWR eintreten und Rechtsschutzversicherung abschließen und die Behörde mittels eines verwaltungsgerichtlichen Klagefeststellungsverfahrens niederkämpfen!

Das Thema ist eigentlich auch in diesem Forum erschöpfend ausdiskutiert.

Gemeinsame WBK´s:

Grundsätzlich kann die Behörde bei einer gemeinsamen WBK die Vorraussetzungen für jeden, der in die WBK eingetragen werden soll und für jede einzelne Waffe gesondert prüfen. Auch das Grundkontingent kann angerechnet werden. Ist aber egal, da das Grundkontingent eh nur noch eine Farce ist und der Beantragungsaufwand genauso hoch ist, wie für eine über das Grundkontingent herausgehende Waffe.

Die Waffen können jedoch vorübergehend mittels Leihvertrag überlassen werden.

Eine mögliche Scheidung ist jedoch kein Problem. Die Aufteilung der Vermögenswerte, zu denen auch die Waffen gehören, obliegt den Eheleuten oder dem Scheidungsrichter und seinem Urteil.

Siehe auch www.fwr.de

Gruß,

frogger

Geschrieben

Ich hatte mich vor einigen Jahren das selbe gefragt.

Damaliger Stand:

Verlobt mit gemeinsamem Hausstand.

Meine jetzige Frau hatte Sachkunde usw.

Beantragte eine WBK.

Fragen:

1. Darf Sie an meine Waffen, ich an Ihre? (Gemeinsamer Tresor)

2. Darf sie meine oder ich ihre zum Schießstand mitnehmen ?

3. Oder brauchen wir eine gegenseitige Eintragung in der WBK?

Antwort vom Sachbearbeiter (aus Ba-Wü) :

Wenn beide je eine WBK, und einen gemeinsamen Hausstand haben, ist eine gemeinsame WBK oder Eintragung unnötig.

Ob verheiratet oder nicht ist im übrigen egal.

Wenn beide Sachkunde und eine waffenrechtliche Genemigung haben ist das OK.

Beide dürfen dann Zugriff haben.

Ein weiterer Tresor ist nicht nötig.

Beide dürfen die Waffen des anderen mit dessen Erlaubnis zum Schießstand mitnehmen und dort nutzen.

Ergebnis:

Sie bekam ne eigene WBK und eigene Waffen.

Natürlich andere als ich habe. ;)

Wir nutzen die Waffen gemeinsam. :chrisgrinst:

Eine gemeinsame WBK wäre Nonsens.

Wir haben so nur Vorteile.

Keine gegenseitige Anrechnung und 4/6.

(auch wenn wir das wegen unseres Geldbeutels noch nie nutzen wollten)

Geschrieben

[qu

Hallo Imi, danke für die Ratschläge und die Formulare.

Selbst diese im Gesetz verankerte Ausleihmöglichkeit von Inhabern einer WBK

stellte die Dame am Amt in Frage, das gälte nur für Jäger.

Bin ich nicht drauf eingestiegen, da eindeutig Unsinn.

Was mich nur stört, ist folgendes: Da will man gemeinsam nutzen und nicht unbedingt doppelt und dreifach beschaffen und was ist, es ist genau so schwer und teuer wie zusätzliche Beschaffungen (Bis auf den Kaufpreis)

Und dann immer der dumme Spruch von den möglichst wenigen waffen im Volk.

M. E. nach sachliche Inkompetenz, man stimmt der Nutzung der UHR in 44Mag

zu und verlangt für das mickrige .22lfb Gewehrschen eine extra Bedürfnisbescheinigung. total Banane.

Das man sowieso gemeinsam nutzen kann, wenn beide Inhaber einer WBK sind

ist klar.

Danke nochmals

Major Tom

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