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Rauchpulver


Bandit_911

Empfohlene Beiträge

Ich weiss nicht, ob die Frage wirklich hier hinein passt, aber evtl. kannt sich ja jemand auch damit aus. ;)

Wie sind die gesetzlichen Bestimmungen bei Rauchpulver? z.B. dieses hier?

Darf das Pulver ohne Einschränkungen abgebrannt werden? Oder ist das nur für bestimmte Zwecke erlaubt wie z.B. Feuerwehrübungen? Ist es auf öffentlichem Gelände oder nur auf privatem Grundstück erlaubt?

Das SprengG soll Anwendung finden, doch was steht dort genau und wo?

Bandit_911

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Ich weiss nicht, ob die Frage wirklich hier hinein passt, aber evtl. kannt sich ja jemand auch damit aus. ;)

Wie sind die gesetzlichen Bestimmungen bei Rauchpulver? z.B. dieses hier?

Darf das Pulver ohne Einschränkungen abgebrannt werden? Oder ist das nur für bestimmte Zwecke erlaubt wie z.B. Feuerwehrübungen? Ist es auf öffentlichem Gelände oder nur auf privatem Grundstück erlaubt?

Das SprengG soll Anwendung finden, doch was steht dort genau und wo?

Bandit_911

330163[/snapback]

Diese Rauchpulver hat von der BAM eine Klassifizierung: BAM-PT1, damit ist es ab 18 Jahren zu erwerben.

Bei BAM-T2 ist eine Erlaubnis notwendig, diese wird z.B. im Segelbereich über ein Befreiungsvermerk im Bootsführerschein belegt.

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Moin,

habe nal eben kurz versucht das Sprengstoffgesetz zu lesen, dort wird soweit ich es verstanden habe nur vom Umgang gesprochen. In der ersten Verordnung wird ein bischen über die Verwendung gesprochen. Soweit ich das verstanden habe kann die Unterklasse T1 jederzeit verwendet werden und die Unterklasse T2 nur mit Genehmigung.

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Ich bin kein Fußball-Fan ;) , sondern möchte es nur evtl. auf einer privaten Veranstaltung nutzen. Da es aber auch öffentliches Grundstück betrifft bin ich da eher vorsichtig.

Deshalb seine Zuverlässigkeit zu verlieren wäre nicht lustig. :)

Danke skipper. Ich denke dann wird es wohl nicht zu Problemen führen.

Bandit_911

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