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IGNORED

Gute Literatur für Waffensachkunde


Michi77

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Hallo!

Ich hab in meinem Schützenverein die Waffensachkunde (scheinbar nach altem Recht) gemacht - dürfte so 1996 gewesen sein.

Jetzt wollte ich dienstlich einen Waffenschein beantragen (Wachdienst) und da wurde mir mitgeteilt, dass jetzt nur noch diese "staatliche Waffensachkunde" gelten würde, die Landratsämter und Städte abnehmen.

Dazu nun drei Fragen:

1. Stimmt diese Auskunft?

2. Wo liegt der Unterschied? Gibt es unterschiedliche Literatur?

3. Welche Literatur ist zur Prüfungsvorbereitung für die Staatliche zu empfehlen?

Besten Dank und viele Grüße!

Michael

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Ich hab in meinem Schützenverein die Waffensachkunde (scheinbar nach altem Recht) gemacht - dürfte so 1996 gewesen sein.

Jetzt wollte ich dienstlich einen Waffenschein beantragen (Wachdienst) und da wurde mir mitgeteilt, dass jetzt nur noch diese "staatliche Waffensachkunde" gelten würde, die Landratsämter und Städte abnehmen.

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Hmmm... also, IMHO gibt es nur die Unterscheidung zwischen Sachkunde (für Schützen und Jäger) und Fachkunde (betrifft Waffenhandel / Büchsenmacher), wobei letztere natürlich viel umfangreicher ist, aber eben nur bzgl. spezifischer Themen für Händler und Büchsenmacher. Für einen WS-Antrag gibt es da keine extra Anforderung, die über die Sachkunde hinausgeht: der Notwehr-Paragraph mit all seinen Auslegungen und Anwendungen wird da ja schon erschöpfend behandelt. (Sollte er wenigstens.)

Vor ca. zwei Jahren hat auch ein Mitarbeiter eines Wachdienstes bei uns die "normale" Sachkunde mitgemacht; wäre mir zumindest nichts davon bekannt, daß die dann nicht anerkannt worden wäre...

Und daß ein Sachkundenachweis "nach altem Recht" verfällt, wäre mir völlig neu - es mußte ja z.B. erst letztes Jahr die Sachkundeprüfung an das neue WaffG angepaßt werden; deswegen mußten doch nicht alle WBK-Inhaber die Prüfung wiederholen? Das kann's irgendwie nicht sein.

Aber besonders seltsam erscheint mir, daß hier von einer "staatlichen Prüfung" die Rede ist: ich bin seit ca. 10 Jahren in unserem Verein für die Sachkundekurse zuständig und somit natürlich in Kontakt mit Ordnungsamt und Landratsamt unserer Stadt. Und just vor ein paar Wochen erhielt ich dort die Info, daß künftig die Behörden mit der Sachkunde gar nichts mehr zu tun haben werden, daß stattdessen hier einzig und allein die Verbände für Kurse und Prüfungen verantwortlich sein sollen. Das paßt zwar wunderbar zu den derzeitigen Bestrebungen der Verbände (nein, ich werde hier keinen namentlich aufführen!) alle Macht an sich zu reißen, widerspricht aber diametral der o.g. Auskunft... :confused:

Greetinx,

R.L.B.

FWR-Mitglied Nr. 000 280

...und Beitrag bezahlt :)

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Hallo,

so weit ich weiß, müssen die Prüfungen bei der Behörde angemeldet werden. Die entscheiden dann, ob ggf. ein Mitarbeiter bei der Prüfung anwesend ist. Ausserdem muß nicht mehr der Verein die Zeugnisse ausstellen, sondern der Verband. Der Garantiert dann auch die ordentliche Durchführung der Prüfung.

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Mmmh, also jetzt versteh ich gar nix mehr!

Das war bei mir das Landratsamt, dass mir das mit dieser "Staatlichen" mitgeteilt hat.

Ich wusste bisher nur von einem Unterschied: Angeblich werden bei der Staatlichen die Waffen auch mal abgefeuert. Vielleicht ist das mehr für den dienstlichen Gebrauch gedacht und man geht davon aus, dass man bei der "Alten" durch den Schützenverein sowieso regelmäßig schießt.

Keine Ahnung, was das für ne Logik sein soll. Ich werd jedenfalls nochmal mit meinem Landratsamt reden und mir alles Schwarz auf Weiß zeigen lassen.

Danke für die Antworten!!!

Beste Grüße!

Michael

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