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IGNORED

Gebührenproblem bei 1. und 2. KW o. SL-LW


Sachbearbeiter

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Da mich dieses Gebührenproblem schon längere Zeit beschäftigt, würden mich mal die Meinungen der Forumsteilnehmer dazu interessieren:

Es geht um die Gebühr nach Abschnitt II Ziff. 6 des Gebührenverzeichnisses zur WaffKostV. Dort steht "Ausstellung einer Waffenbesitzkarte in den Fällen des § 32 Abs. 2 WaffG (1976) - 80,- DM.

Nach altem Waffenrecht stellte diese Gebühr gegenüber ansonsten 110,- DM nach Ziff. 1 eine Gebührenerleichterung bei Jägern für die ersten beiden Kurzwaffen bzw. bei Vereins-Sportschützen für die ersten beiden Kurzwaffen oder Selbstlader-Langwaffen dar.

Ins neue Waffenrecht wurde die Regelung nach § 32 Abs. 2 WaffG 1976 nicht übernommen, aber das alte Kostenverzeichnis gilt ja (noch) weiter.

Deshalb frage ich mich, wie in diesen Fällen verfahren werden sollte.

Vorschlag 1: Ziff. 6 kann gar nicht mehr angewendet werden, weil sich der Gebührentatbestand auf eine Regelung bezieht, die es im neuen Waffenrecht nicht mehr gibt. Es bleibt deshalb nur die Gebührenerhebung nach Ziff. 1 mit 56,24 Euro (= 110,- DM).

Vorschlag 2: Ziff. 6 ist wie nach altem Recht weiterhin nach Erwerb der o.g. Waffenarten anzuwenden.

Und los gehts ! :)

Geschrieben

Stellst Du eigentlich derzeit einen Vorlagebericht zusammen - und läßt uns Deine Arbeit machen :chrisgrinst: ?

Zur Sache :

Wieso eigentlich 56,24 Euro ?

Ich denke, ein Voreintrag kostet 40,90 Euro und eine MEB dazu 25,56 Euro ?

Da ein Eintrag in die Gelbe 12,78 Euro kostet frage ich mich ohnehin, warum dieselbe Arbeit in der "Grünen" so überteuert abgerechnet wird.

Eine Vergünstigung für erstmalige Einträge ist auch unlogisch - denn beim ersten Eintrag entstehen doch die höchsten Kosten/der höchste Arbeitsaufwand i.S. Überprüfung.

Vergleichbare Arbeit/Aufwand - vergleichbare Gebühren - wird aber in unserem System ein Wunschtraum bleiben.

Mouche

Geschrieben
Stellst Du eigentlich derzeit einen Vorlagebericht zusammen - und läßt uns Deine Arbeit machen  :chrisgrinst:  ?

Nö, zur Zeit bin ich halt etwas kreativer und mir fallen immer wieder solche Dingers ein. :D

Zur Sache :

Wieso eigentlich 56,24 Euro ?

Ich denke, ein Voreintrag kostet 40,90 Euro und eine MEB dazu 25,56 Euro ?

Da ein Eintrag in die Gelbe 12,78 Euro kostet frage ich mich ohnehin, warum dieselbe Arbeit in der "Grünen" so überteuert abgerechnet wird.

Eine Vergünstigung für erstmalige Einträge ist auch unlogisch - denn beim ersten Eintrag entstehen doch die höchsten Kosten/der höchste Arbeitsaufwand i.S. Überprüfung.

Vergleichbare Arbeit/Aufwand - vergleichbare Gebühren - wird aber in unserem System ein Wunschtraum bleiben.

Mouche

326064[/snapback]

Die 56,24 Euro sind für alle anderen Erwerbserlaubnisse sowie für die Neuausstellung der WBK nach "§ 28 Abs. 1 und 2 Satz 1". Die 40,90 Euro waren (sind noch ?) in den obigen Fällen zu erheben.

Den Voreintrag darf man vom Aufwand her aber nicht mit dem späteren Eintrag einer Waffe vergleichen, denn dort fällt die Prüfung des Bedürfnisses bzw. der sonstigen Erlaubnisvoraussetzungen weg.

Dass gerade Du Dich über fehlende Logik im Waffenrecht auslässt, amüsiert mich übrigens sehr. :ninja::chrisgrinst:

Geschrieben

Hallo ihr beiden!

Ich komme aus NRW und habe das Gefühl das hier große Unterschiede bei den doch eigentlich einheitlichen Gebühren herrschen.

Ich habe nämlich letztes Jahr zwei Mal meinen Sachbearbeiter aufgesucht und jeweils 81,30 € für einen Eintrag in die Grüne WBK gelöhnt.

Wo steht diese Kostenverordnung?

Oder ist die seit neuem WaffG außer Kraft?

Grüße, Sepp

Geschrieben

Hallo nochmal,

ich habe 81,30€ für den kompletten Eintrag bezahlt.

Voreintrag, MEB, und abschließendes Siegel auf einmal.

Trotzdem interessiert mich die Aufstellung dieser Kosten sehr.

Wäre nett, wenn ich die Quelle der Kostenverordnung mal bekomme, da ich online nix finden kann.

Danke, Sepp

Geschrieben
Hallo nochmal,

ich habe 81,30€ für den kompletten Eintrag bezahlt.

Voreintrag, MEB, und abschließendes Siegel auf einmal.

Trotzdem interessiert mich die Aufstellung dieser Kosten sehr.

Wäre nett, wenn ich die Quelle der Kostenverordnung mal bekomme, da ich online nix finden kann.

Danke, Sepp

326857[/snapback]

Neue Kostenordnung gibt es noch nicht und soweit mir bekannt ist, sind diese Gebühren auch innerhalb eines gewissen "Rahmens" - also keine einheitlichen Festbeträge.

Das ENNERRRWEEEEH da seinen Bürgern offenbar noch etwas tiefer in die Tasche greift als anderswo - wundert mich eigentlich nicht wirklich :AZZANGEL:

Mouche - "aus dem wilden Süden - und das ist gut so" :icon14:

Geschrieben
Hallo nochmal,

ich habe 81,30€ für den kompletten Eintrag bezahlt.

Voreintrag, MEB, und abschließendes Siegel auf einmal.

Trotzdem interessiert mich die Aufstellung dieser Kosten sehr.

Wäre nett, wenn ich die Quelle der Kostenverordnung mal bekomme, da ich online nix finden kann.

Danke, Sepp

326857[/snapback]

Meines Wissens gilt diese Verordnung noch, man muss nur in Teuros umrechnen.

Gruß

MaWo

Geschrieben

Die alte Kostenverordnung ist immer noch anzuwenden. Auf 81,30 Euro kann man allerdings nicht kommen, höchsten auf 81,80 (56,24 + 25,56). :P

Hier gehts aber immer noch darum, ob die o.g. Ziffer 6 nach wie vor anzuwenden ist oder man die "zu Gunsten einer höheren Gebühr" :chrisgrinst: einfach wegfallen lassen kann.... :unsure:

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