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IGNORED

Der ominöse § 11 WaffG


Sachbearbeiter

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Diese Vorschrift entspricht im Grundsatz dem bisherigen § 9 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 der 1. WaffV, der durch das Inkrafttreten der AWaffV zum 01.12.2003 aufgehoben worden ist.

Es geht darum, dass Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in anderen EU-Mitgliedstaaten bzw. solche, die sich vorübergehend in Deutschland aufhalten oder von hier aus eine Waffe in einem EU-Mitgliedstaat erwerben wollen, in bestimmten Fällen eine WBK oder ein Munitionserwerbsschein bzw. in Verbindung mit § 28 AWaffV ein Erlaubnisschein als Zustimmung erteilt werden kann.

Wer hat mit diesen Fällen bereits Erfahrungen gesammelt und wo stecken die Probleme ?

Geschrieben
Diese Vorschrift entspricht im Grundsatz dem bisherigen § 9 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 der 1. WaffV, der durch das Inkrafttreten der AWaffV zum 01.12.2003 aufgehoben worden ist.

Es geht darum, dass Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in anderen EU-Mitgliedstaaten bzw. solche, die sich vorübergehend in Deutschland aufhalten oder von hier aus eine Waffe in einem EU-Mitgliedstaat erwerben wollen, in bestimmten Fällen eine WBK oder ein Munitionserwerbsschein bzw. in Verbindung mit § 28 AWaffV ein Erlaubnisschein als Zustimmung erteilt werden kann.

Wer hat mit diesen Fällen bereits Erfahrungen gesammelt und wo stecken die Probleme ?

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sintec1 vielleicht?

Geschrieben
Ist das ein User hier oder hab ich schon wieder aus Versehen den kyrillischen Tastaturtreiber aktiviert ? :D

327423[/snapback]

nö ist ein user, aber der meldet sich auch nicht mehr. Vielleicht kann dir aber auch makalu (user) weiter helfen. Soweit ich das verstanden habe ist er deutscher Staatsbürger, der in Frankreich wohnt.

Geschrieben
nö ist ein user, aber der meldet sich auch nicht mehr. Vielleicht kann dir aber auch makalu (user)  weiter helfen. Soweit ich das verstanden habe ist er deutscher Staatsbürger, der in Frankreich wohnt.

327635[/snapback]

Okay, danke. Makalu könnte dazu wahrlich etwas wissen. :icon14:

Dann warten wir einfach mal ab, bis der Thread nach Frankreich durchgesickert ist.

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  • 2 Monate später...

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