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Gesetz und Mindestlauflänge


Gast Mouche

Empfohlene Beiträge

Hallo Sportschützen -

laut Definition durch das Neue WaffG werden ja KW mit Lauflänge unter 3 Zoll als ungeeignet zum sportlichen Schießen eingestuft.

Hatte bzw. hat das nun für Altbesitzer tatsächlich auch praktische Auswirkungen ?

Sind jemand Fälle bekannt, wo Sportschützen unter Hinweis auf diese Regelungen aufgefordert wurden, ihre Waffen an Berechtigte abzugeben, da für sie selbst das Bedürfnis zum Besitz entfallen ist :confused: .

Würde mich mal interessieren , ob und wie das in der Praxis so aussieht .

Mouche

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Hi Mouche,

dieses wurde wegen BDMP Dizpl. wieder vom BKA genehmigt.

gruß

Viper

P.S.: Bei Fehlern bitte korrigieren.

323444[/snapback]

Na ja - aber vielleicht gibt es auch "Altbesitzer" die nicht im BDMP sind :wub: ?

Bei Jägern bestand ja auch weiterhin anerkanntes Bedürfnis .

Mir geht es hier um Fälle, wo der "Altbesitzer" kein begründbares Bedürfnis mehr hat.

Mouche

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Hallo Sportschützen -

laut Definition durch das Neue WaffG werden ja KW mit Lauflänge unter 3 Zoll als ungeeignet zum sportlichen Schießen eingestuft.

Hatte bzw. hat das nun für Altbesitzer tatsächlich auch praktische Auswirkungen ?

Sind jemand Fälle bekannt, wo Sportschützen unter Hinweis auf diese Regelungen aufgefordert wurden, ihre Waffen an Berechtigte abzugeben, da für sie selbst das Bedürfnis zum Besitz entfallen ist  :confused: .

Würde mich mal interessieren , ob und wie das in der Praxis so aussieht .

Mouche

323431[/snapback]

Hi Mouche,

bei uns in der Region sind die 2.5 Zöller recht verbreitet, da einige DSB Vereine (ja ja der DSB) regelmäßig 2.5 Zoll Wettkämpfe ausgetragen haben. Seit dem neuen Waffenrecht traut sich keiner mehr daran, solche Wettkämpfe auszuschreiben :angry2: und auch unser Sachbearbeite meinte, daß es zur Zeit keine gute Idee wäre Wettkämpfe durchzuführen. Wir hatten Ihn mal gefragt, im Rahmen einer Traditionsveranstaltung (immerhin machen wir die Wettkämpfe schon seit mehr als 10 Jahre) sowas wieder aufleben zu lassen. Und unser Sachbearbeiter ist selber Schütze und somit der Materie recht zugetan :icon14:

Bezüglich Altbesitz: Nein es gab keine Anschreiben and die Altbesitzer bisher, die Waffen abzugeben, ich sehe hierzu auch keine rechtliche Grundlage.

Allerdings ist es auch recht öd, eine Waffe im Schrank zu haben, mit der man keine Wettkämpfe schiessen darf und die man strenggenommen auch nur "Funktionstests" unterziehen darf.

Ich habe mir schon überlegt, ob man den 2.5er nicht irgendwie günstig und sinnvoll auf 3 Zoll umrüsten kann, dann wäre ja wieder alles im Lot. Wenn das wieder genug Leute machen, dann könnten wir auch wieder Wettkämpfe veranstalten.

Allerdings hoffen wir, daß die Zukunft uns es vielleicht wieder erlaubt, die 2.5er einszusetzen. Mal sehen.

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Trefft Euch doch mal zu einer gemeinsamen Überprüfung der Funktion. (Ist sogar sehr sinnvoll, da Ihr Euch untereinander technische Hilfestellungen geben könnt.)

Man kann sich dann die Ergebnisse in einer Liste notieren und diese an die Teilnehmer verteilen...

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Trefft Euch doch mal zu einer gemeinsamen Überprüfung der Funktion. (Ist sogar sehr sinnvoll, da Ihr Euch untereinander technische Hilfestellungen geben könnt.)

Man kann sich dann die Ergebnisse in einer Liste notieren und diese an die Teilnehmer verteilen...

323615[/snapback]

Haben wir uns auch schon gedacht , aber konspirative Treffen sind nicht lustig :ninja: und wie sind ja so gesetzestreu, daß wir auf keinen Fall etwas tun würden, was evtl. ungesetzlich wäre. Und eine Massenerprobung mit Ergebnisliste, noch dazu überregional ausgeschrieben, könnte dann doch missverstanden werden.

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