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IGNORED

Vereinswaffe bei Vereinsmitglied aufbewahren..


Hawkeye64

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Geschrieben

Ich habe mal eine Frage, dazu kurz eine Schilderung des "Ist-Zustandes"...

Ich bin seit einiger Zeit (aber noch kein Jahr) wieder in einem Verein. Bei der letzten Wahl im Februar hat man mich zum Schießsportleiter gewählt (Bomben und Auszeichnungen treffen ja immer die Falschen).

Ich besitze seit 1991 eine WBK (grün) z.Z. zwei Langwaffen eingetragen.

Der Verein verfügt über mehrere Vereinswaffen, welche bei einem Vereinsmitglied und der Vorsitzenden aufbewahrt werden und zum Training mitgebracht werden. Dazu noch die Info, unser Verein verfügt nur über einen LG/LP stand, zum "richtigen" Schießen fahren wir ein- bis zweimal im Monat zu einem Verein mit dem wire kooperieren.

Soweit zu den Gegebenheiten (ich hoffe ich habe nichts Wesentliches vergessen).

Nun zu meiner Frage (oder vielleicht doch besser Fragen):

1) Ist es möglich, daß ich eine der Vereinskurzwaffen mir zur Aufbewahrung und zum Training zu überlassen unter dem Aspekt, daß auf meiner eigenen WBK nur Langwaffen eingetragen sind?

2) Wenn ja, welche Formalitäten müssen in dem Zusammenhang erledigt werden, welche Papiere muß ich dann vom Verein bekommen (in Original oder Kopie?) ? Welche Bedingungen muß ich persönlich bei mir schaffen (vom B-Schrank, den ich dann anschaffen werde mal abgesehen)?

Sollte jetzt die Frage nach dem Warum kommen, ich will etwas häufiger SpoPi trainieren und da mir ja noch Zeit fehlt um mir eine eigene Waffe anzuschaffen, will ich die Zeit damit brücken.

Ich hoffe ich habe keinen Aspekt vergessen... Bedanke mich jetzt schon für Infos und Tipps

Geschrieben
1) Ist es möglich, daß ich eine der Vereinskurzwaffen mir zur Aufbewahrung und zum Training zu überlassen unter dem Aspekt, daß auf meiner eigenen WBK nur Langwaffen eingetragen sind?

Ja. Deine WBK weist dich grundsätzlich als "Berechtigten" aus.

2) Wenn ja, welche Formalitäten müssen in dem Zusammenhang erledigt werden, welche Papiere muß ich dann vom Verein bekommen (in Original oder Kopie?) ? Welche Bedingungen muß ich persönlich bei mir schaffen (vom B-Schrank, den ich dann anschaffen werde mal abgesehen)?

316468[/snapback]

Max. 1 Monat mit Verleihschein (hier unter Downloads zu finden); möglichst noch Kopie der entspr. WBK des Verleihers (das ist aber keine Pflicht, erspart nur ggf. unnötige Nachfragen bei einer Kontolle)

Der B-Schrank dürfte IMHO Pflicht sein.

Geschrieben

Als Besitzer einer waffenrechtlichen Erlaubnis (WBK gelb, grün oder rot, Jagdschein...) darfst Du Dir Waffen unabhängig davon, welche Du bereits besitzt, bis zu einem Monat ausleihen. Nach vorheriger Absprache mit der betreffenden Behörde auch länger.

Als Anlage habe ich mal ein passendes Formular beigefügt.

MP

Geschrieben

Danke für die Antwort, das mit dem B-Schrank habe ich ja nur reingeschrieben, um zu klären, daß die allg. Aufbewahrungsbestimmungen erfüllt werden.

Ist über diesen einen Monat Verleih das OA zu informieren oder geht dies ohne Meldung an die?

Was ist nach dem Monat, drei Tage wieder zum Verein und dann nächste Runde bei mir oder ist das net in Ordnung?

Geschrieben
Haben sich zwei Post gedoppelt, danke für das Formular

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Hallo Hawkeye,

absolut zulässig für einen Monat, aber ich glaube schon, daß Ihr längerfristig plant, besonders wenn Du jetzt in "Amt und Würden" bist.

Daher solltest Du dich mit auf die Vereins-WBK tragen lassen, hoffe der Verein hat eine, sonst schleunigst nachholen.

Bei uns im Verein sind 3 Berechtigte eingetragen, damit nicht immer alles an einer Person hängen bleibt. Damit umgehst Du alle 1-Monats-Regelungs-Problematiken und verhälst Dich absolut gesetzeskonform.

Gruß Olav

Geschrieben

Yep, Vereins-WBK (müßten auch zwei sein) sind vorhanden, das ist natürlich die Ideallinie (wobei ich allerdings net alle Waffen bei mir zuhause haben will, nur ganz bescheiden eine...)

Reicht es dann, wenn eine Kopie (beglaubigt??!!) der WBK bei mir verbleibt und die andere (originale) dann bei der Vorsitzenden?? Oder wie läuft das, wenn mehrere auf die Vereins-WBK eingetragen sind??

Geschrieben
Reicht es dann, wenn eine Kopie (beglaubigt??!!) der WBK bei mir verbleibt und die andere (originale) dann bei der Vorsitzenden?? Oder wie läuft das, wenn mehrere auf die Vereins-WBK eingetragen sind??

Rein rechtlich gesehen natürlich nicht. Da sich das aber in der Praxis nicht handhaben lässt und die Polizei jederzeit bei der Behörde nachfragen kann, ob du und die Waffen tatsächlich eingetragen sind, wird es in der Praxis so gehandhabt. Hat mir so zumindest ein Polizist so erklärt.

Gruß - Chris

Geschrieben
Rein rechtlich gesehen natürlich nicht. Da sich das aber in der Praxis nicht handhaben lässt und die Polizei jederzeit bei der Behörde nachfragen kann, ob du und die Waffen tatsächlich eingetragen sind, wird es in der Praxis so gehandhabt. Hat mir so zumindest ein Polizist so erklärt.

Gruß - Chris

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mh... auf der Vereins-WBK sind zwei (oder waren es drei?) Waffen eingetragen, Problem ist, ich will doch nur eine mitnehmen, wird wohl nichts anderes überbleiben als doch mit dem zuständigen SB im Ernstfall zu reden, sicher ist sicher.

Geschrieben

Hallo,

wollte mir auch solch ein Formular herunterladen - geht aber nichts mehr auf, kommt dauernd Seite derzeit nicht erreichbar..?

Bekomm ich solch ein Formular noch über einen anderen Link?

Grüße Swati

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