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IGNORED

BSSB 2 KW Grundbedürfnis


IMI

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Also sorry Smithy  - Bedürfnisse aus der Zeit des alten WaffG mit heutigen Gegebenheiten zu vermischen ist ja OT im Quadrat  .

Also jetzt klink ich mich aus. <_<

Den Durcheinander bringst doch Du rein. Es ging doch darum ob ich mit der Disziplin BSSB-Kombi eine eigenes Bedürfnis begründen kann.

Das konnte ich damals und kann ich heute. Dann wollte ich Beispiele bringen, du brachtest dann die gelbe in´s Spiel und jetzt versteh ich ehrlich gesagt gar nix mehr.

Fakt: Ich kann in den LANDESVERBÄNDEN auch ein Bedürfnis für eine Disziplin haben die nicht in der DSB Sportordnung enthalten ist. Ist so, glaubs mir. Ich bekomme auch noch Bedürfnisse über einen anderen Verband obwohl der noch gar keine Sportordnung hat :P . Allerdings müssen das Waffen sein die sonstwo in der Sportordnung auftauchen; sprich den Ziffern 2.50ff entsprechen. Eine DE mit der Begründung Kombi geht (bei uns) natürlich nicht. Nichts anderes wollte ich dauernd sagen. Ausserdem muss halt eine EINZELbegründung her. Aber da bin ich ja bei Ballerkalle schon gescheitert.

Sorry wenn ich mich einmische und einen "Nebenkriegsschauplatz" aufmache:

In Bayern muß, meines Wissens, bei der Beantragung der neuen Gelben keine

Waffe beantragt werden. Zumindest bei uns und letztes Jahr.

Das ist im Antrag doch auch gar nicht vorgesehen!?

Nein, muss auch wirklich nicht. Aber um die gelbe ging es vorher nicht und jetzt nicht. Der Repetierer für den es keine Sportordnung gibt war ein Beispiel und kann weder als Einzellader noch als Repetierer für BSSB-Kombi verwendet werden

:021:

Aber wenn ich mich jetzt nicht ausklinke gehts mir wieder wie vor kurzem wo jemand durch meine Erklärungsversuche meinte ich würde mit ihm PERSÖNLICH STREITEN :confused:

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Also jetzt klink ich mich aus.

Den Durcheinander bringst doch Du rein

Einigen wir uns BITTE darauf, daß es die Politiker sind mit dem von ihnen verfaßten WaffG - nicht ICH :rolleyes:

Aber wenn ich mich jetzt nicht ausklinke gehts mir wieder wie vor kurzem wo jemand durch meine Erklärungsversuche meinte ich würde mit ihm PERSÖNLICH STREITEN

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Nö - solange die Bemerkungen nicht zu persönlich werden - warum auch :chrisgrinst: .

Tatsache ist : Wenn irgendwo - und zumal in BAYERN :AZZANGEL: - etwas geht - muß das ja nicht bedeuten, daß es dem Gesetz entspricht - wenn anderswo etwas NICHT geht - besonders in NRW - dann bedeutet dies ja auch nicht unbedingt , das es dem Gesetz ansich bzw. der Auslegung in anderen Bundesländern oder beim DSB selbst, entspricht :P .

WAS letztlich richtig oder falsch ist werden nicht mal die Gerichte für GANZ Deutschland EINHEITLICH durchsetzen können.

Wir können hier alle nur unsere Meinungen, Auslegungen,Erfahrungen und Ansichten berichten - das diese sich offenbar unterscheiden ist doch bei dem Gesetz kein Wunder - und kein Grund "persönlich" zu werden :chrisgrinst:

Nix für ungut -

Mouche

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Ebenfalls nix für ungut :AZZANGEL: Sehe nur keinen Sinn weil wir immer mehr abdriften.

Aber IMI ist aus Bayern wie er mir ganz fett und farbig versichert hat.

Deshalb und nur deshalb :chrisgrinst: hab ich versucht die bayerischen Verhältnisse darzulegen.

Und die bayerischen Verhältnisse sagen eben auch dass mangels bayerischer Sportordnung die Sportordnung "sinngemäss" anzuwenden ist.

Die Bestimmung in der Einleitung ".........Teil 2 der Sportordnung ist sinngemäss anzuwenden" führt ...

.......was (auch) zur Folge hat dass Kombi durchaus ein Bedürfnis begründen kann.

Auch die/eine evtl. Bedürfnisbescheinigung kommt nicht vom DSB sondern BSSB.

(So, jetzt hast Du mich doch wieder herausgelockt :crying: )

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Aber IMI ist aus Bayern wie er mir ganz fett und farbig versichert hat.

....und schon wieder wird es kompliziert :chrisgrinst: :Er mag wohl aus Bayern sein - wie er gerade erst im Forum versichert hat lebt er aber in DER Hauptstadt - und damit kann nur Berlin gemeint sein :P .

Macht doch Spaß :grin: - und - jetzt ernsthaft - es bleibt immer was hängen, gibt einem ne neue Idee/Überlegung/Theorie - egal womit man sich gedanklich beschäftigt - ist nicht umsonst :icon14:

Mouche

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....und schon wieder wird es kompliziert  :chrisgrinst: :Er mag wohl aus Bayern sein - wie er gerade erst im Forum versichert hat lebt er aber in DER Hauptstadt - und damit kann nur Berlin gemeint sein  :P .

Macht doch Spaß   :grin:  - und - jetzt ernsthaft -  es bleibt immer was hängen, gibt einem ne neue Idee/Überlegung/Theorie - egal womit man sich gedanklich beschäftigt - ist nicht umsonst  :icon14:

Mouche

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Back to the Roots: Schau mal in die Überschrift.

Schiessen die in Berlin jetzt auch schon BSSB-Kombi??

Fia leid von auswerts. = B ayerischer Sportschützen Bund.

Ja daaaaaaaaaannnnnn :blink:

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Back to the Roots: Schau mal in die Überschrift.

Schiessen die in Berlin jetzt auch schon BSSB-Kombi??

Fia  leid von auswerts. = B ayerischer Sportschützen Bund.

Ja daaaaaaaaaannnnnn :blink:

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Also, ich lebe in DER Hauptstadt. Und was könnte damit gemeint sein ausser München? :AZZANGEL:

Gruss

IMI

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  • 6 Monate später...
...Oder

jetzt mit den o.g. Ziffern einen Revolver und eine Pistole beantragen (Deine DE kannst im BSSB eh nicht unterbringen). In einem halben Jahr auf "Disziplinerweiterung" für Kombi den 2. Revolver beantragen mit der Begründung Abzugsgewicht.

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Hi,

Aus der Aktualität heraus, grabe ich diesen alten Thread nochmal aus.

Es ging darum, wie man beim BSSB zu einem bereits vorhandenen 4" Revolver .357 Mag noch einen weiteren .357 Mag Revolver, 5,25", bekommen kann :confused: ?

Bei der Disziplin "Kombi" hat das Abzugsgewicht ja mindestens 1,00kg zu betragen.

Wie hoch muss das Abzugsgewicht bei der Kennziffer 2.55 sein? 1360 g?

Gruss

IMI

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