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Frage zur Ummeldung bei Umzug


Yakumo

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Geschrieben

Hallo miteinander.

Ich weiss nicht, ob ich meine Frage hier an der richtigen Stelle plaziere, wenn nicht, bitte ich um Entschuldigung.

Es geht um Folgendes.

Mein Vater war bis vor einigen Jahren Jäger, besass mehrere Jagdwaffen, die mittlerweile bis auf eine verkauft sind. Seine Pistole ist aber immer noch in Familienbesitz.

Durch einen Schlaganfall gehandicapt kam er vor gut einem Jahr in ein Pflegeheim.

Ich selbst als aktiver Sportschütze habe seine Kurzwaffe einfach mit meinen eigenen Waffen zusammen in meinem Safe aufbewahrt, ohne sie zu nutzen.

Heute, über ein Jahr nach seinem Umzug ins Pflegeheim, dass hier in der gleichen Stadt liegt, fiel mir ein, dass man ja eigentlich seinen Umzug innerhalb der Stadtgrenzen der Behörde hätte melden müssen. Ein befreundeter Sportschütze meinte, für Umzüge innerhalb der Stadt müsse die Behörde nicht informiert werden, das ginge automatisch. Zumindest hatte die Behörde ihm das bei seinem eigenen Umzug bestätigt, zumal auf den heutigen WBK zwar der Geburtsort auf dem Deckblatt angegeben ist, nicht aber der Wohnort.

Nun aber der Punkt. Mein Vater hat eine WBK aus den 70'ern, auf denen ist noch der Wohnort vermerkt. Jetzt habe ich natürlich Sorge, dass ich über ein Jahr nach dem Umzug ohne Ummeldung nicht wissentlich eine Ordnungswidrigkeit begangen habe.

Deweiteren die Frage, wie kann ich gesetzestreu die Waffe meines Vaters zum Sportschiessen verwenden? Ich selbst habe ebenfalls eine Pistole im gleichen Kaliber, bin also berechtigt.

Vielen Dank für die Antworten im Vorraus ...

Gruss

Yakumo

Geschrieben

Hallo Yakumo, willkommen im Forum!

Einige deiner Fragen werden hier beantwortet: Thread "Umzug und WBK"

Durch einen Schlaganfall gehandicapt kam er vor gut einem Jahr in ein Pflegeheim.

Hat er noch wenigstens seine Zweitwohnsitz bei dir?

Ich selbst als aktiver Sportschütze habe seine Kurzwaffe einfach mit meinen eigenen Waffen zusammen in meinem Safe aufbewahrt, ohne sie zu nutzen.

...

Deweiteren die Frage, wie kann ich gesetzestreu die Waffe meines Vaters zum Sportschiessen verwenden?

Das (beides) geht IMHO nur, wenn

- entweder du und dein Vater in häuslicher Gemeinschaft leben (AWaffV)

- die Waffe nur zeitlich begrenzt (1 Monat) unter Berechtigten verliehen worden ist.

Heute, über ein Jahr nach seinem Umzug ins Pflegeheim, dass hier in der gleichen Stadt liegt, fiel mir ein, dass man ja eigentlich seinen Umzug innerhalb der Stadtgrenzen der Behörde hätte melden müssen.

...

Jetzt habe ich natürlich Sorge, dass ich über ein Jahr nach dem Umzug ohne Ummeldung nicht wissentlich eine Ordnungswidrigkeit begangen habe.

IMHO nein, sh. o.g. Thread

Ich selbst habe ebenfalls eine Pistole im gleichen Kaliber, bin also berechtigt.

Hat mit dem Kaliber deiner eingetragen Waffen nicht das geringste zu tun. Für eine zeitlich begrenzte Ausleihe ist die Berechtigung irgendeine auf dich ausgestellte WBK, für dauernden Erwerb der Voreintrag in der grünen WBK bzw. die gelbe oder rote WBK für die hierdurch erwerbbaren Waffenarten/-typen.

Eine "vorgezogene Erbschaft" scheint (wie letztens hier diskutiert) ausgeschlossen zu sein.

Die sauberste Lösung dürfte sein, die Waffe(n) über entsprechende(s) Bedürfniss(e) auf deine WBK eintragen zu lassen.

Geschrieben

Hallo und Danke für die Antworten!

@Völker

Nein, er hat keinen Zweitwohnsitz mehr bei mir.

Ich habe gestern aber noch ein wenig im Waffengesetz gesucht und dabei den Hinweis gefunden (§44), dass die Meldebehörden (denen der Umzug ja auf jeden Fall gemeldet wurde) automatisch Mitteilung an die Behörde macht, die für die waffenrechtlichen Angelegenheiten zuständig ist. Gleiches hat ja auch mein Kollege berichtet. Somit bin ich da aus dem Schneider.

Bezüglich des Aufbewahrens oder des Verleihs der Waffe habe ich mir bereits das entsprechende Formular hier heruntergeladen, dass dies jeweils für max. einen Monat erlaubt. Muss man halt jeden Monat ein neues Formular aufsetzen, was solls.

Hat mit dem Kaliber deiner eingetragen Waffen nicht das geringste zu tun. Für eine zeitlich begrenzte Ausleihe ist die Berechtigung irgendeine auf dich ausgestellte WBK, für dauernden Erwerb der Voreintrag in der grünen WBK bzw. die gelbe oder rote WBK für die hierdurch erwerbbaren Waffenarten/-typen.

Ja, dass habe ich auch festgestellt.

Die Tatsache, dass man eine WBK hat, reicht erst einmal aus, dazu eine Bescheinung über den Verleih auf einen Monat begrenzt.

Die sauberste Lösung dürfte sein, die Waffe(n) über entsprechende(s) Bedürfniss(e) auf deine WBK eintragen zu lassen.

Oder aber sie irgendwann einfach zu erben und bis dato die Nutzung über die Verleihregelung.

Über eine vorgezogene Erbschaft hatte ich auch schon nachgedacht, aber dies scheint ja offensichtlich nicht möglich.

Gruss

Yakumo

Geschrieben
Über eine vorgezogene Erbschaft hatte ich auch schon nachgedacht, aber dies scheint ja offensichtlich nicht möglich.

306033[/snapback]

Hallo,

warum nicht mal mit den Leuten vom Amt reden, machmal sitzen dort auch Menschen.

Karl

Geschrieben
Nun aber der Punkt. Mein Vater hat eine WBK aus den 70'ern, auf denen ist noch der Wohnort vermerkt. Jetzt habe ich natürlich Sorge, dass ich über ein Jahr nach dem Umzug ohne Ummeldung nicht wissentlich eine Ordnungswidrigkeit begangen habe.

Gruss

Yakumo

305789[/snapback]

Die Info bekommt die Behörde automatisch

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