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IGNORED

Verkauf einer Langwaffe in ein anderes EU Land


OldHand

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Geschrieben

Was muß ich beachten wenn ich ein jagdliches Repetiergewehr an einen Käufer in den Niederlanden verkaufen will?

1.) Was muß der für eine Erlaubnis haben? Jagdschein wie bei uns o.ä.?

2.) Was muß ich neben dem Kaufvertrag für einen Papierkrieg erledigen?

Ich habe schon mal beim Zoll in Ffm nachgefragt. Antwort: Damit haben wir nichts zu tuen. Zoll fällt nicht an. Auf meinen Einwand, daß bei Rückkehr von einer Afrikajagdreise der Zoll aber sehr wohl die Waffe und die WBK kontrolliert, wurde mir geantwortet: Das ist ja auch nicht aus einem EU-Land.

Bei meiner zuständigen Waffenbehörde hat der Sachbearbeiter lange gegrübelt und dann gemeint, der Holländer müsse einen Vordruck (den gäbe es in allen EU Ländern) mit der Bezeichnung "Vorherige Einwilligung über das Verbringen einer Schußwaffe in einen Mitgliedsstaat" von seiner Behörde abstempeln lassen, mir zusenden, ich damit zur Waffenbehörde und auch dort abstempeln lassen. Kostet € 10,23

Wenn die Waffe dann definitiv verkauft ist, solle ich mit WBK und Kaufvertrag zur Austragung kommen. Kostet € 12,78

Wer hat das so schon einmal durchgezogen und kann das Verfahren bestätigen? Oder gibt es auch andere Wege?

Fragen über Fragen. Und das in der EU wo alles ja soviel einfacher werden soll.

Geschrieben

Moin,

habe das zwar noch nicht durchgeführt, aber der von Deinem Sachbearbeiter geschilderte Weg wurde so vor einiger Zeit in der DWJ geschildert und sollte damit der richtige sein, dies ist ium § 31 geregelt. Im absatz 2 gibt es die Variante für Händler. Kannst natürlich auch einen Händler einschalten.

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