PieroS Posted November 26, 2004 Share Posted November 26, 2004 Hallo zusammen, eine Frage: ist eigentlich eine (verschossene und kann ja nur einmal verwendet werden) amerikanische LAW Bazooka in Deutschland als Deko-Teil ab 18 Jahren erlaubt? Möchte mir keine zulegen, habe aber gestern bei einer online Auktion gesehen dass welche als Dekowaffen ab 18Jahren verkauft wurden...heftig! Wobei rein rechtlich denke ich ist das Teil wie eine Hülse z.B. von einem Panzergeschoss o.ä. zu behandeln, da sie ja verschossen ist und nicht mehr mit einer neuen Rakete bestückt werden kann. Also Juristen, ran an die Tastatur! Viele Grüsse Piero Link to comment Share on other sites More sharing options...
PieroS Posted November 26, 2004 Author Share Posted November 26, 2004 Ich meine natürlich eine verschossene LAW M72A 66mm Bazooka... Link to comment Share on other sites More sharing options...
herrwolf Posted November 26, 2004 Share Posted November 26, 2004 Ich bin kein Jurist, aber die sind nicht verboten und frei verkaeuflich. Kannst Du Dir an die Wand haengen... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Connor Posted November 26, 2004 Share Posted November 26, 2004 Also: Laß lieber die Finger von dem Teil! Die Zielvorrichtung ist mit radioaktiver Leuchtfarbe bestrichen. Die Radioaktivität liegt über der Freigrenze des Strahlenschutzgesetzes, ist also gesundheitsschädlich und in Privathand eine Owi oder Straftat! Und die Strahlenschutzbehörde in München reagiert da sehr allergisch! Desweiteren wird das offene Führen dieses Teils gem. VO über die unbrauchbar gemachten Kriegswaffen v. 1.7.04 eine OWi, kostet gem §22b KrWaffKontrG bis zu 5000€! Außerdem gibt es LKÄ´s, die die Dinger gerne aus gefahrenabwehrenden Gründen einziehen. Rein rechtlich aber ist so ein Teil ansonsten tatsächlich nur Schrott! Link to comment Share on other sites More sharing options...
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