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Rechtmedizinischer Fall Lösungsvorschläge Notwehr


Python357MAG.

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hier der Sachverhalt für alle W-onliner!!!

Sachverhalt:

Ein junger Mann kam mit einer Bauchschußverletzung ins Krankenhaus.Er gab an,ein ihm gegenüberstehender Kontrahent habe ihn unvermittelt mit einem Revolver in den Bauch geschossen,als er sich schon einige Meter durch Rückwärtsgehen von ihm entfernt habe.

Der von der Polizei festgenommene Schütze gab an,vom Opfer

mit einem Messer bedroht worden zu sein,als er selbst in hilfloser Situation gekauert habe.Er habe sich durch den Schuss nur wehren wollen.

Die Computertomographie ergab einen Einschußdefekt im Unterbauch,knapp oberhalb der Symphyse(Schambein) sowie

eine Geschossendlage unterhalb des Zwerchfell links.

Darmverletzungen mußten operativ versorgt und der Einschuss aufgrund einzelner schwärzlicher Partikel in der Haut großzügig umschnitten werden.

Der Patient wurde einige Tage intravebnös ernährt; bei

regelrechter Wundheilung und abgeschlossenen Kostaufbau konnte er nach 2,5 wöchigem stationären aufenthalt entlassen werden.

Fragen:

1)Welche Befunde müssen für einen Rekonstruktion der Auseinandersetzung erhaben werden?

2) welche Tatschilderung ist aufgrund der Befunde eher wahrscheinlich?

3)Welchen Straftatbestand hat gegebenfalls der Schütze verwirklicht?

Bin gespannt auf eure Lösungsvorschläge

&Antworten.Auflösung dieses "Quiz"dann nächste Woche!

Viele Grüße

Python357Mag.

Geschrieben

Boah... wie spannend, schöööön... smile.gif

Also, die Geschoßbahn deutet nach meiner bescheidenen anatomischen Vorstellungskraft auf eine Schußabgabe von rechts unten hin. Lasse mich allerdings gerne eines Besseren belehren (apropos, wo sind eigentlich Schwarzwälder und Gecko?)

Sollte es sich bei den schwärzlichen Partikeln um nicht verbrannte Treibladungsrückstände handeln (was in einer entsprechenden kriminaltechnischen Analyse geklärt werden müßte), könnte man u.U. auf die Idee kommen, daß der Schuß doch nicht aus einer allzugroßen Entfernung Entfernung abgegeben wurde, was die Aussage des Schützen stützen könnte. Ich weiß zwar nicht, wie weit Pulverrückstände geschleudert werden können, aber daß sie nach mehreren Metern immer noch in die Haut eindringen (und dicht um die Einschußwunde herum liegen), halte ich für unwahrscheinlich.

Andererseits... wie kommen die Partikel durch die Kleidung (mal angenommen, daß die Geschichte sich nicht im Freibad abgespielt hat)? Interessant wäre auch eine Überprüfung der Kleider auf Schmauchspuren.

Wenn die Story mit dem Messerangriff stimmt, sollte der Herr (so er diesen Angriff nicht bewußt und geplant provoziert hat) mit Notwehr davonkommen, wenn sie doch Bullshit ist, könnte hier versuchter Totschlag im Raum schweben, bei nicht nachweisbarer Tötungsabsicht evtl. auch gefährliche Körperverletzung.

mfg

Trooper

Geschrieben

Das ganze wird bereits hier behandelt. In Zukunft bitte ich ausdrücklich darum, Mehrfachpostings zu unterlassen. Wenn es dringend ist, genügt eine PM oder Mail an einen Moderator und man kann einen Link im entsprechenden Forum auf das Hauptthema setzen.

Außerdem wäre der Hinweis nett, dass es sich um einen hypothetischen Fall handelt und den Hintergrund (Medizinstudium, Rechtsmedizin). Denn an sich ist WO nicht der richtige Ort für solche Diskussionen. Da wäre ein Rechtsmedizinisches Forum die richtige Anlaufstelle.

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