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IGNORED

Führen von ASP Baton erlaubt?


Dragon

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo WO-Gemeinde,

kann mir jemand sagen, ob das Führen von ASP Batons (Teleskopschlagstöcke) in DE irgendwelchen Einschränkungen unterliegt?

Wenn ja, bitte Quellenangabe nicht vergessen.

Gruß,

Dragon

Geschrieben

Mit .de kann ich leider nicht helfen, in .at werden im WaffG "Totschläger" und "Stahlruten" verboten (was ein ASP ja nicht ist), aber leider von der Exekutive/Zoll beschlagnahmt und unter Androhung eines Gerichtsverfahrens wegen Besitzes einer verbotenen Waffe entschädigungslos eingezogen.

Geschrieben

Teleskopschlagstöcke sind Hiebwaffen nach § 1 Abs. 7 WaffG.

§ 39 Abs. 1 WaffG. sagt folgendes aus:

Wer an öffentlichen Veranstaltungen, insbesondere Volksfesten und öffentlichen Vergnügungen teilnimmt, darf keine Schußwaffen, Hieb- oder Stoßwaffen führen.

Sonst Vergehen nach §§ 39 Abs. 1, 53 Abs. 3 Nr. 5 WaffG.

Ansonsten sind mir keine Einschränkungen über das Führen von Teleskopschlagstöcken bekannt.

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