sniper6 Posted September 10, 2002 Share Posted September 10, 2002 Servus Gleichgesinnte Meine Frage,ist es nach dem neuen Waffengesetz erlaubt Langwaffen mittels abschließbarer Wandhalterung sichtbar aufzubewahren? Gruß Sniper FWR 25982 Link to comment Share on other sites More sharing options...
GreenHunter Posted September 10, 2002 Share Posted September 10, 2002 wie "frogger" oder ggf. wenn der Raum / Whg. / Haus mittels VdSanerkannter Einbruchmeldemeldeanlage gesichert ist! TIP: Lasse einen Beamten Deiner für Dich zuständigen Kripoberatungsstelle kommen (ist für den Bürger kostenfrei) und Dir eine "ausreichende" Sicherung bestätigen, die Du dann Deiner Behörde zur Aktenbeilage einreichst! Gruß GreenHunter ------------------ Er ist seit Feb 2001 dabei und war nach 87 Beiträgen zu blöd das PW zu ändern *g* Link to comment Share on other sites More sharing options...
Josef Magnum Posted September 11, 2002 Share Posted September 11, 2002 Habe gleiches Problem. Langwaffen hängen schon sehr lange mit Ketten und Vorhängeschlössern versehen, an der Wand. Ketten sind mit eingedübelten, verdeckten Schrauben befestigt. Sieht richtig gemütlich aus und dran kann auch niemand. Geht nach neuem Recht nicht mehr. Habe also häßlichen Blechkasten bestellt. Vor etwa 7 Wochen.Den für die "Kurzen" sieht man nicht, weil er eben kleiner ist. Mit dem andern Ding werde ich mich abfinden müssen, obwohl ich es auch nicht für sicherer halte. Und was mache ich mit der Vorderladerkanone, die schon lange völlig ungesichert auf dem Teppich rumsteht? Und für absolut niemanden eine Gefahr darstellt. Man könnte vielleicht drüber stolpern. In einen Waffenschrank paßt das Teil nicht rein. Gruß Josef Link to comment Share on other sites More sharing options...
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