454 Casull Posted September 9, 2002 Share Posted September 9, 2002 Hallo Gleichgesinnte! Kann mir jemand bitte eine Auskunft zum Thema "Vereins-WBK" geben? Grds. ist es ja kein Problem, eine der vorhandenen Vereins-WBK auf seinen eigenen Namen (plus Vereinsbezeichnung/-Namen) zu übernehmen und die dazugehörigen (vorhandenen) Waffen zu kaufen. Das ganze wäre also von der regulären "privaten" WBK völlig losgelöst. Soweit so gut - folgende Fragen stellen sich nun: 1. wie verhält es sich, wenn man diese Waffen nun bei sich zuhause aufbewahren und (auch) vereinsunabhängig schiessen will? 2. was würde geschen, wenn man (z.B. durch einen Umzug) irgendwann einmal aus diesem Verein austreten muß? Kann man diese WBk dann "mitnehmen" bzw. diese übertragen? Schonmal herzlichen Dank für alle ev. Antworten! cheers. Link to comment Share on other sites More sharing options...
klaus Posted September 9, 2002 Share Posted September 9, 2002 Hi, siehe 2 WaffVwV 28.7.1 Zitat: Will eine Vereinigung Schußwaffen erwerben, so ist die Waffenbesitzkarte bei juristischen Personen auf ein Mitglied auszustellen. Beim Wechsel des Vertretungsberechtigten, auf dessen Namen die WBK ausgestellt worden ist, ist eine neue WBK auf den Namen des Nachfolgers auszustellen. KLaus Link to comment Share on other sites More sharing options...
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