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IGNORED

Vereins-WBK übernehmen


454 Casull

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Hallo Gleichgesinnte!

Kann mir jemand bitte eine Auskunft zum Thema "Vereins-WBK" geben?

Grds. ist es ja kein Problem, eine der vorhandenen Vereins-WBK auf seinen eigenen Namen (plus Vereinsbezeichnung/-Namen) zu übernehmen und die dazugehörigen (vorhandenen) Waffen zu kaufen.

Das ganze wäre also von der regulären "privaten" WBK völlig losgelöst.

Soweit so gut - folgende Fragen stellen sich nun:

1. wie verhält es sich, wenn man diese Waffen nun bei sich zuhause aufbewahren und (auch) vereinsunabhängig schiessen will?

2. was würde geschen, wenn man (z.B. durch einen Umzug) irgendwann einmal aus diesem Verein austreten muß?

Kann man diese WBk dann "mitnehmen" bzw. diese übertragen?

Schonmal herzlichen Dank für alle ev. Antworten!

cheers.

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Hi,

siehe 2 WaffVwV

28.7.1

Zitat:

Will eine Vereinigung Schußwaffen erwerben, so ist die Waffenbesitzkarte bei juristischen Personen auf ein Mitglied auszustellen.

Beim Wechsel des Vertretungsberechtigten, auf dessen Namen die WBK ausgestellt worden ist, ist eine neue WBK auf den Namen des Nachfolgers auszustellen.

KLaus

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