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Munitionsbesitz ?


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Hallo,

eine Frage an die Juristen:

Ich habe durch Erbschaft Waffen erworben; neue WBK bekommen, aber ohne Munitionserwerbsberechtigung.

Was ist mit der geerbten Munition - muß ich sie bis zum Inkrafttreten des neuen Waffengesetzes ´entsorgen´ ?

Gruß

TM

Posted

So, wie es momentan aussieht (warten wir mal auf die Ausführungsbestimmungen des neuen WaffG) mußt Du die Munition bei Deinem zuständigen Amt anmelden (natürlich erst, wenn das neue WaffG in Kraft ist, also wahrscheinlich 2/2002) und bekommst dann eine "Munitionsbesitzkarte" oder was ähnliches. Vielleicht mußt Du dann jedesmal, wenn Du eine Patrone verschossen hast, die Verminderung des Bestandes wieder melden. grin.gif

Übrigens: ich bin kein Jurist. wink.gif

Thomas

[Dieser Beitrag wurde von thomas.h am 25. August 2002 editiert.]

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