TrophyMatch Posted August 24, 2002 Posted August 24, 2002 Hallo, eine Frage an die Juristen: Ich habe durch Erbschaft Waffen erworben; neue WBK bekommen, aber ohne Munitionserwerbsberechtigung. Was ist mit der geerbten Munition - muß ich sie bis zum Inkrafttreten des neuen Waffengesetzes ´entsorgen´ ? Gruß TM
thomas.h Posted August 25, 2002 Posted August 25, 2002 So, wie es momentan aussieht (warten wir mal auf die Ausführungsbestimmungen des neuen WaffG) mußt Du die Munition bei Deinem zuständigen Amt anmelden (natürlich erst, wenn das neue WaffG in Kraft ist, also wahrscheinlich 2/2002) und bekommst dann eine "Munitionsbesitzkarte" oder was ähnliches. Vielleicht mußt Du dann jedesmal, wenn Du eine Patrone verschossen hast, die Verminderung des Bestandes wieder melden. Übrigens: ich bin kein Jurist. Thomas [Dieser Beitrag wurde von thomas.h am 25. August 2002 editiert.]
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