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IGNORED

alternativer B Schrank ?


SvenB

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Hallo Forum,

wollte da mal etwas zur Diskussion stellen:

2 KW´s fest verschlossen in nem Alukoffer. Mun in separatem abgeschlossenen Alukoffer. Das ganze wird in einem eigenen Raum (Waffenraum, wo ich alleinigen Zutritt habe) eingelagert. Der Raum hat komplett feste Wände (tragend) keine Fenster und eine normale Tür mit einem Sicherheitsschloss.

Nun die Frage aller Fragen:

Ist man somit nach gültiger Rechtslage auf der sicheren Seite, da es ja derzeit nur "verschlußsicher" heisst. Laut Aussage meines SB bei der KPB soll "verschlußsicher" eben reichen. (könnte sein, daß bei der 3. KW ein Schrank ran muss ... aber das ist noch Fiktion smile.gif)

Für Antworten wäre ich dankbar.

Gruss

Sven

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Hallo SvenB,

nach geltendem Recht ja, aber nur Geduld.

Herzlich willkommen!

Gruß Pit

Der Herr soll sie strafen mit.....

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Hallo und schönen Dank ersteinmal für die schnelle Antwort.

Da bin ich ja beruhigt.

Ging mir ersteinmal um das geltende Recht. Was danach kommt will ich abwarten. Es gibt ja schließlich nicht nur deutsches Recht, sondern auch EU-Recht. Habe da was läuten hören zwecks neuer Regelungen. Mein SB bei der KPB meinte ersteinmal verschlußsicher und dann ...

Gruß und schönes WE

Sven

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