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IGNORED

vorderlader aus italien in die brd verbringen


Alexander123

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

hallo,

ist es zulässig in italien ein vorderladergewehr oder einen vorderladerpistole zu erwerben und dann nach deutschland zu verbringen. bzw. was für formalien sind nötig.

gruß

Alexander123

Geschrieben

Soweit es sich dabei um eine einschüßige Vorderladerwaffe, die vor 1871 konstruiert wurde handelt, brauchst du von deutscher Seite aus nichts.

Gruß

Makalu

Geschrieben

@makalu

ich habe dein posting zu reise mit dem auto nach italien gelesen:

"Sie gilt auch nicht bei Einreisen über nicht EU-Ländern (Schweiz). Darüber..."

Gilt das auch für vorderlader ??

gruß

alexander123

Geschrieben

Ich würde es mal so sagen:

Die meisten Zöllner in Europa interessieren sich nicht für Vorderlader. Wenn du einen in der Schweiz kaufst (ích denke das dürfte auch für Ausländer noch möglich sein), ist für einen deutschen Zöllner (bei Einzellader für 1871) nur die Zollabgabe interessant. Falls du ihn in Italien kaufst und über die Schweiz reist, würde ich wenigsten einen Durchfahrtsschein an der Grenze holen (wird ohne Probleme ausgestellt). Die Schweizer Philosophie zu dem Thema ist auch etwas undurchsichtig, daher einfach Durchfahrtsschein abholen und in ruhe leben. Ich weiß aber wirklich nicht, wie das in Italien läuft, vor kurzen musste man dort ja sogar noch Luftdruckwaffen anmelden und beim Transport von Kurzwaffen soll man dort auch richtig freute haben.

Das ganze ist immer eine Gratwanderung zwischen zu viel fragen (wer viel fragt, der viel irrt und der braucht auch viel Zeit - das kann sogar so weit gehen, dass man dann vorsätzlich gegen was verstößt - EU lässt einen leider oft keine andere Wahl) und einfach machen. Bei dem EU Scheiß habe ich oft den Eindruck, dass alles immer mehr auf den zweiten Weg hinausläuft, geht halt leider immer mal wieder einer baden dabei, aber das ist das Lebensrisiko.

Nur ein kurzes Beispiel dazu:

In Frankreich ist das Waffg so dumm geschrieben, dass du als Sportschütze für die vorübergehende Mitnahme eines normalen Sportluftgewehrs den Europäischen Feuerwaffenpass brauchst und eine Einladung, wohlgemerkt für die freien LG mit weniger als 10 Joule in Fr. (übrigens bräuchtest du überhaupt nichts für einen 6 schüssigen VL - Revolver). Diesen EFWP für LGs gibt es aber nicht, nicht in Frankreich und auch nicht in Deutschland. Falls du aber sagst, du bist Jäger, dann kannst du das Ding so mitnehmen, obwohl es für einen Jäger absolut unbrauchbar ist. Ich würde also jedem Sportschützen empfehlen, die Schießbekleidung bei der Mitnahme eines Luftgewehrs als Jagdbekleidung zu deklarieren, falls er mal angehalten wird.

Gruß

Makalu

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