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sportschützenverordnung


mutzmutz

Empfohlene Beiträge

Hallo mutzmutz,

sicherlich meinst Du die Sportordnung des DSB.

Zu "Allgemeine Festlegungen" für Gewehre heißt es unter

1.0.3.6.1.2 Visierung

Korrekturlinsen und Zielfernrohre dürfen nicht an der Waffe angebracht sein.

...

Jede Visiereinrichtung, die weder Linsen noch ein Linsensystem enthält, ist erlaubt.

Lichtfilter (Farbfilter) dürfen am Korn oder Diopter montiert sein.

Dagegen erlaubt:

0.5.4 Zielhilfsmittel

0.5.4.1 Die Verwendung eines optischen Zielhilfsmittel bis max. 1,5fache Vergrößerung ist ab dem 46. Lebensjahr gestattet. Farbgläser dürfen verwendet werden.

Eine (1) optische Hilfe darf entweder im Diopter oder im Korntunnel angebracht werden.

0.5.4.2 Das Anbringen des eigenen Brillenglases im/am Diopter, Korntunnel oder anderer optischer Hilfmittel an der Waffe ist nicht gestattet.

Ich hoffe, es hilft Dir weiter.

MfG

frankmichael

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