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IGNORED

Weinbergkanone


Waffenschmied

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Hallo

Habe gestern eine "Weinbergkanone" sehr günstig ersteigert. Sie ist mit Propangasbetrieb und Reibradzündung alles vollautomatisch.

Nun meine Fragen.

1. Zählt sie im Sinne des WaffG zu den Böllern?

2. Darf ich damit in meinen Grundstück ohne Böllerschein böllern?

3. Muß ich eine Böllergenehmigung dafür beantragen?

Gruß Waffenschmied

------------------

Wo immer eine herrschende

Clique irgendeine Schweinerei vorhatte, wurden der Bevölkerung erstmal die Waffen abgenommen.

FWR-Nr. 0022442

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Zitat:

Original erstellt von Waffenschmied:

Hallo

Habe gestern eine "Weinbergkanone" sehr günstig ersteigert. Sie ist mit Propangasbetrieb und Reibradzündung alles vollautomatisch.

ach du bist das!

ich wundere mich schon den ganzen tag....

irgendeiner hat hier nämlich heute son ding aufgestellt...

grin.gifgrin.gifgrin.gif

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