Waffenschmied Posted June 2, 2002 Posted June 2, 2002 Hallo Habe gestern eine "Weinbergkanone" sehr günstig ersteigert. Sie ist mit Propangasbetrieb und Reibradzündung alles vollautomatisch. Nun meine Fragen. 1. Zählt sie im Sinne des WaffG zu den Böllern? 2. Darf ich damit in meinen Grundstück ohne Böllerschein böllern? 3. Muß ich eine Böllergenehmigung dafür beantragen? Gruß Waffenschmied ------------------ Wo immer eine herrschende Clique irgendeine Schweinerei vorhatte, wurden der Bevölkerung erstmal die Waffen abgenommen. FWR-Nr. 0022442
Guest Posted June 2, 2002 Posted June 2, 2002 Zitat: Original erstellt von Waffenschmied: Hallo Habe gestern eine "Weinbergkanone" sehr günstig ersteigert. Sie ist mit Propangasbetrieb und Reibradzündung alles vollautomatisch. ach du bist das! ich wundere mich schon den ganzen tag.... irgendeiner hat hier nämlich heute son ding aufgestellt...
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