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IGNORED

waffen selber bauen?


Gast

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Geschrieben

Hi!

Ich will mir selber eine Softair-pistole basteln. Allerdings hab ich beruflich, oder sonst wie nichts in der Richtung zu tun. Wie bekomme ich eine Erlaubnis dafür? Von der Technischen Seite her überhaupt kein Problem - aber Rechtlich?

Geschrieben

muss ich dabei irgendwelche voraussetzungen erfüllen? und was kostet das ganze?

Geschrieben

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Geschrieben

also fuer die herstellung von softairs(co2, luft- und federdruck) benoetigst du fuer den gewerblichen vetrieb eine erlaubn. nach §7. dafuer musst du eine pruefung ablegen (genauen preis weiss ich nicht mehr, so um die 2000dm). wie das fuer die nichtgewerbsmaessige herstellung aussieht solltest du beim ordnungsamt/landratsamt nachfragen.

was willst du denn bauen? kurz oder langwaffe? planen gerade aehnliches.

Geschrieben

also fuer die herstellung von softairs(co2, luft- und federdruck) benoetigst du fuer den gewerblichen vetrieb eine erlaubn. nach §7. dafuer musst du eine pruefung ablegen (genauen preis weiss ich nicht mehr, so um die 2000dm). wie das fuer die nichtgewerbsmaessige herstellung aussieht solltest du beim ordnungsamt/landratsamt nachfragen.

was willst du denn bauen? kurz oder langwaffe? planen gerade aehnliches.

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Geschrieben

also fuer die herstellung von softairs(co2, luft- und federdruck) benoetigst du fuer den gewerblichen vetrieb eine erlaubn. nach §7. dafuer musst du eine pruefung ablegen (genauen preis weiss ich nicht mehr, so um die 2000dm). wie das fuer die nichtgewerbsmaessige herstellung aussieht solltest du beim ordnungsamt/landratsamt nachfragen.

was willst du denn bauen? kurz oder langwaffe? planen gerade aehnliches.

Geschrieben

Wer nichtgewerbsmäßig Waffen herstellen oder bearbeiten will braucht eine Erlaubnis nach § 41 WaffG.

Die Erlaubnis ist an die Bedingungen Alter (18), körperliche Eignung, Zuverlässigkeit, Sachkunde und Bedürfnis geknüpft.

Bei der Sachkunde werden Kenntnisse verlangt, die über die übliche Sachkunde bei Sportschützen hinausgehen

(vgl WaffV 1 § 29 Abs 3). Die Kosten für

eine Erlaubnis nach § 41 betragen 150,- bis

1000,- DM. Weitere Kosten für die Prüfung,

Kennzeichnung und Zulassung der Waffe kommen

hinzu. Zuwiderhandlungen sind strafbar nach

§ 53 Abs 3 Nr. 1 Buchstabe c. Natürlich

gelten auch für das Selberbauen die Vorschriften des § 37 WaffG.

Zusammengefasst kann man sagen, es ist

billiger und einfacher eine Softairwaffe zu

kaufen als sie selbst herzustellen.

§ 41 WaffG Nichtgewerbsmäßige Waffenherstellung

(1) Wer außerhalb des Anwendungsbereichs des

§ 7 Schußwaffen herstellen, bearbeiten oder

instandsetzen will,

bedarf der Erlaubnis der zuständigen

Behörde. § 7 Abs. 2 Satz 1 und 2 und § 30

Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 sind entsprechend

anzuwenden.

(2) Die Erlaubnis ist auf höchstens drei

Jahre zu befristen und auf eine bestimmte

Zahl und Art von Schußwaffen zu

beschränken. Personen, denen Schußwaffen zur

Erprobung, Begutachtung, Untersuchung oder

für ähnliche Zwecke überlassen werden, kann

die Erlaubnis nach Absatz 1 ohne

Beschränkung auf eine bestimmte Zahl und Art

von Schußwaffen erteilt werden. Die

Erlaubnis kann zur Abwehr von Gefahren für

Leben oder Gesundheit von Menschen mit

Auflagen, insbesondere über die

Beschaffenheit, die Prüfung und die

Kennzeichnung der Schußwaffen verbunden

werden. Solche Auflagen sind auch

nachträglich zulässig.

WaffV 1 § 29

(1) Die in der Prüfung nach § 31 Abs. 1 des

Gesetzes nachzuweisende Sachkunde umfaßt

ausreichende Kenntnisse über

1. die Handhabung der Schußwaffe und den

Umgang mit Munition,

2. die Reichweite und Wirkungsweise der

Geschosse,

3. die wichtigsten Vorschriften über den

Umgang mit Waffen und Munition sowie über

Notwehr und Notstand.

(2) Die nach Absatz 1 nachzuweisenden

Kenntnisse brauchen nur für die Schußwaffen-

und Munitionsart nachgewiesen zu werden,

für die die Erlaubnis beantragt wird.

(3) Wird eine Erlaubnis nach § 41 des

Gesetzes beantragt, so umfaßt die

nachzuweisende Sachkunde auch

waffentechnische und innerballistische

Kenntnisse sowie Werkstoffkenntnisse.

WaffV 4 (Kostenverordnung)

Erlaubnis zum nicht gewerbsmäßigen

Herstellen, Bearbeiten oder Instandsetzen

von Schußwaffen (§ 41 Abs. 1 WaffG) 150,-

bis 1.000,- DM

§ 53 WaffG Abs. 3

(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren

oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. ohne die erforderliche Erlaubnis

a) entgegen § 28 Abs. 1 Satz 1 eine

Schußwaffe erwirbt oder die tatsächliche

Gewalt über sie ausübt, wenn die Tat nicht

in Absatz 1 Satz 1 Nr. 3a mit Strafe

bedroht ist, oder entgegen § 29 Abs. 1

Satz 1 Munition erwirbt,

B) entgegen § 35 Abs. 1 Satz 1 eine

Schußwaffe führt, wenn die Tat nicht in

Absatz 1 Satz 1 Nr. 3a mit Strafe bedroht

ist,

c) entgegen § 41 Abs. 1 Satz 1 eine

Schußwaffe herstellt, bearbeitet oder

instandsetzt,

2. entgegen § 34 Abs. 1 Satz 1 eine

Schußwaffe ......

Anmerkung:

Ich habe versucht, den Beitrag zu editieren,

damit er besser in das Fenster passt. Leider ist mir das nicht gelungen. Ich bitte die

schlechte Lesbarkeit zu entschuldigen.

[Dieser Beitrag wurde von 700NE am 29. Mai 2002 editiert.]

Geschrieben

vielen dank für die Info!

zum "Bedürfnis": mein bedürfnis wäre,

dass es mich einfach interessiert und,

dass ich damit auch evtl. mal bei einer

bewerbung zum Studium punkten kann.

reicht das?

Geschrieben

Zum Thema Bedürfnis lesen Sie bitte § 30 und § 32 WaffG sowie die 2. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz Nummer 30 ff und 32 ff.

Das Waffgesetz finden sie hier, http://jurcom5.juris.de/bundesrecht/BMI_index.html die Verwaltungsvorschrift leider nicht.

Die kompetenteste Auskunft kann Ihnen aber die zuständige Behörde erteilen. Denn die entscheidet letztlich über Ihren Antrag.

Ein bloßes Interesse oder die wage Möglichkeit bei einer Studienbewerbung zu punkten dürften aber nicht ausreichen.

Geschrieben

Mein Plan:

Ich will einen schreckschussrevolver, z.B.

S&W Mod.19 Combat, softairtauglich umbauen.

Dazu bore ich die zaufsperren raus, 6.05mm

Lauf rein, 6mm rohre vorne in die Trommel. Allerdings ist der Gasdruck zun viel zu

hoch, deswegen zapfe ich das patronenlager

seperat an, und leite den gasdruck durch

einen umgekehrten kompensator, damit wird der Hochschlag simuliert, der restliche

gasdruck soll ggf. direkt am paronenlager

abgeleitet werden. Das Ziel sind 0,8 bis 1,4

Joule an der Mündung.

@ Vortac:

bitte editiere die fragezeichen.

sonst muss der leser dauerns seitwerts scrollen

Gruß

[Dieser Beitrag wurde von forsaken am 29. Mai 2002 editiert.]

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