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IGNORED

2 Fragen zu 4mm


Gast

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

1) reicht es, rein Rechtlich, den Lauf auf 4mm zu verjüngen, um eine Pistole auf 4mm zu Konvertieren?

2) Ändert sich mit der Novelle irgendwas bei den 4mm in sachen kein bedürfnis etc.?

Geschrieben

Wie soll man denn den Lauf verjüngen ?

Durch zu heißes Waschen ? Oder soll man ihn auf ganzer Länge zusammendengeln und hoffen, daß er dann noch schön rund ist ?

Geschrieben

man kann auch einen 4mm-lauf fest vekleben/schweissen in dem Originalen lauf rolleyes.gif

Geschrieben

Zitat:

Original erstellt von forsaken:

man kann auch einen 4mm-lauf fest vekleben/schweissen in dem Originalen lauf

Das würde ich aber nur einen Büchsenmacher machen lassen, denn wenn da etwas ein wenig schief ist, dann fliegt Dir das um die Ohren...

Und dann muß ja auch das Schloß/Magazin/"Ladesystem" geändert werden...

Geschrieben

Stimmt. Dabei wird das Patronenlager so geändert, daß nur eine Ladehülse, auf keinen Fall aber die ursprüngliche Patrone hineinpaßt. Damit einem der Lauf nicht um die Ohren fliegt.

Gruß

do

PS: Das neue Waffengesetz dürfte darüber noch nichts aussagen. Zur Zeit ist das (im alten Gesetz), wenn ich richtig informiert bin, auch nur über eine Verordnung geregelt. D.h., im eigentlichen Gesetz steht das nicht.

Und die Verordnungen zum neuen Gesetz gibt es noch nicht.

[Dieser Beitrag wurde von do am 01. Juni 2002 editiert.]

Geschrieben

Zitat:

Original erstellt von do:

Dabei wird das Patronenlager so geändert, daß nur eine Ladehülse, auf keinen Fall aber die ursprüngliche Patrone hineinpaßt. Damit einem der Lauf nicht um die Ohren fliegt.

ist das pflicht, oder service?

Geschrieben

Ok, bevor hier noch irgendwer sauer wird:

Ich will die Kanone nicht für ewig kastrieren, sondern nur so lange, bis die Reifung meiner Persönlichkeit vollendet ist.

Und bis dahin kann ich ja mit einem 4mm - Lauf trocken-Übungen machen. Und wenn ich es darf, kaufe ich mir für 125$ einen neuen Lauf.

Geschrieben

Da Lauf und Patronenlager aus einem Stück sind, kann man das machen. Das wird unterm Strich aber eine ziemlich teure Waffe:

1) eigentlicher Waffenpreis

2) Preis für das Kastrieren

3) Gebühren für das Eintragen in die WBK

4) Preis für den neuen Lauf im Originalkaliber

5) Gebühren für das Umtragen in der WBK

Außerdem geht das nur bei Pistolen, bei denen der Lauf lose ist. Bei z.B.einer klassischen Walther PP oder PPK kann man das vergessen.

Gruß

do

[Dieser Beitrag wurde von do am 02. Juni 2002 editiert.]

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