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IGNORED

Gelbe WBK und Bedürfnis (in NRW)


Whitewater

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Geschrieben

Wir hatten gestern im Verein eine Diskussion bzw. etwas ratlosigkeit wegen eines Antrags der gelben WBK.

Ich brauche für die gelbe WBK ja lt. WaffG. kein Bedürfnis für einzelne Waffen nachzuweisen.

Wie sieht es mit dem Antrag aus?

Ich trage meine Daten sowie die Daten meiner vohandenen grünen WBK in den Antrag ein.

Lasse ich die Spalte wo nach der beantragten Waffe gefragt wird frei oder trage ich da die erste Waffe die ich beantragen will ein?

Was muss ich von unserem Vereinsfürsten an Bestätigungen beilegen?

Der Nachweis das ich Sportschütze bin geht ja aus der WBK Grün hervor.

Wenn ich keine spezielle Waffe beantragen muss, kann er ja auch nicht bestätigen das diese Waffe auf unserem Stand geschossen wird.

Nur zum Verständnis, ich HABE eine WBK Grün und möchte eine WBK Gelb erstmals beantragen, da ich mir zum Täubchenschiessen (Trap) eine BDF kaufen möchte.

ASTANASE, das ist doch auch wieder eine Frage für dich...

Geschrieben

Du füllst deinen Antrag komplett aus: unter Punkt 5 trägst du die grüne ein, unter 6 die gewünschte BDF.

Dein Verein bescheinigt dir § 32 Abs. 1 Nr. 2 WaffG, bestätigt dir die Vereinszugehörigkeit, die beantragte BDF für den regelrechten Schießsport, die mindestens 6monatige Teilnahme, die Anzahl all deiner Schusswaffen.

In dieser Bestätigung könnte klar drinstehen, das du regelmäßig mindestens 2 mal im Monat schiesst! (Achtung: dies ist aber in NRW nur ein Erlass für Kurzwaffen, nicht für LW)

Weitere Nachweise sind nicht erforderlich.

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Sicherlich, du musst nicht eine EL-LW jetzt eintragen, beantragen. Aber weswegen willst du dir das Leben erschweren? Du willst ja eine BDF in 12/76 o. 12/70 kaufen! Pass auf das Kaliber auf! Entweder weisst du bei der Antragstellung welche BDF mit welchem Kaliber du kaufen willst, ansonsten lass das Kaliber offen.

Es geht nicht darum, ob der Verein über einen entsprechenden Stand verfügt. Als Sportschütze in Sachen Wurfscheibe nutzt du im hiesigen Raum die Stände des DJV für Trap und Skeet. Dein Verein kann dir, da dies ja zutrifft, ohne Probleme bescheinigen, das du "für den regelrechten Schießsport auf genehmigten Schießstätten" die EL-LW benötigst!

[Dieser Beitrag wurde von Astanase am 14. Mai 2002 editiert.]

Geschrieben

Zitat:

Original erstellt von Astanase:

Dito ... für die damalige "Flaschen-Beratung"!

Gern geschehen, helfe gern weiter wenn ich kann...

So, jetzt aber genug auf die Schulter geklopft und Selbstbeweihräuchert.

Reinhard !!

Kannst abschliessen, wir haben fertig.

[Dieser Beitrag wurde von Whitewater am 14. Mai 2002 editiert.]

Geschrieben

Zitat:

Original erstellt von Whitewater:

Danke Astanase !!

Hab ich mir doch gedacht das ich bei Dir an der richtigen Adresse bin.

Dito ... für die damalige "Flaschen-Beratung"!

Geschrieben

Wer ich ??...!??§!"$%&

Ihr habt fertig aber ich noch nicht. Mein Stetment: Gut gemacht, alle Informationen schon von Astanase geschrieben, da brauche ich nichts zu posten.

Archiviert

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