Whitewater Posted May 9, 2002 Share Posted May 9, 2002 Wie sieht folgender Fall rechtlich aus: Ich habe auf meiner WBK Grün eine Repetierflinte eingetragen. Wie sieht es aus wenn ich diese Flinte jetzt verkaufe um mir ein anderes Modell zu kaufen. Beim Verkauf wird die Waffe ausgetragen, wie lange habe ich dann Zeit eine neue zu kaufen und eintragen zu lassen, ohne das der Eintrag verfällt? Und verfällt er überhaupt? Link to comment Share on other sites More sharing options...
carcano Posted May 9, 2002 Share Posted May 9, 2002 Beim Tausch einer Waffe (Upgrade, wie auch immer) ist ein neuer Antrag zu stellen. Ggf. kann auf die bereits beim ersten Antrag vorgelegten Belege Bezug genommen werden. Carcano Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted May 12, 2002 Share Posted May 12, 2002 Hallo, carcano hat Recht, einen Tausch kennt das WaffG in Bezug auf das Bedürfnis nicht. Es ist ein Austrag und ein nuerer Eintrag, der beim Sportschützen auf grüner WBK ein neues Bedürfnis bescheinigen muß ( nicht bei Jäger oder gelber WBK ) Einen Austausch bibt es nur beim Büchsenmacher,wenn z.B. ein defektes Teil ausgetauscht wird, oder ein verchromtes/ veredeltes Teil tauscht. Heirbei muss natür lich auf die Nummer geachtet werden. Mögliocher Gedankenfehler: Auch wenn der Voreintrag z.B.bis Dez. 2002 gilt, ist mit dem Nachtrag dieser Voreintrag erloschen ! Gruß J Klaudius ------------------ Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted May 19, 2002 Share Posted May 19, 2002 habt ihr es gut..... hier in münchen sind repetierflinten nun verboten....*heul* grad wo ich das praktische flintenschiessen in angriff nehmen wollte... und das in der stadt mit dem sitz des königs edmunds, da wird man sich echt überlegen wen man seine stimme geben wird... Link to comment Share on other sites More sharing options...
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