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IGNORED

Monarchie im Deutschen Waffengesetz


Schwarzwälder

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Geschrieben

Na wenn dieser Thread nicht in "Waffenrecht" gehört, dann weiß ichs nicht.

Ich lese hier, das deutsche Waffenrecht gehöre zu den liberalsten. Als Argument und im Vergleich lese ich dann einiges, was aus Grossbritannien stammt. Dann werden weiter als Beispiele mehrfach Verbote bestimmter Kaliber oder bestimmter Waffentypen angeführt (Kaliberverbote das klingt nach Italien).

Das ist es, was einen Vergleich auf Europäischer Ebene so schwierig macht. Was ist im Vergleich ein liberaleres Waffenrecht: Das Deutsche oder ein anders, das den Kurzwaffenbesitz deutlich schwerer macht, aber den Besitz verschiedener Langwaffen freistellt ? Schwierig zu beantworten.

Dann zu den Verordnungsermächtigungen im Waffengesetz, da heisst es zum Bleistift:

"Das Bundesministerium des Innern

wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung

des Bundesrates zur Abwehr von Gefahren für die

öffentliche Sicherheit oder Ordnung unter Berücksichtigung

der berechtigten Interessen des Schießsports (1) Vorschriften über die Anforderungen und Inhalte von Sportordnungen ..... zu erlassen und insbesondere zu bestimmen, dass bestimmte Schusswaffen wegen ihrer Konstruktion, ihrer Handhabung oder Wirkungsweise ganz oder teilweise ausgeschlossen sind. ... "

Die Massgaben "zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit" sowie "unter Berücksichtigung der Interessen des Schießsports" sind der Rahmen, in dem sich das Ganze abspielt, ausserdem muss der Bundesrat zustimmen, der immerhin ein Verfassungsorgan ist, dem auch im förmlichen Gesetzgebungsverfahren eine Mitwirkung zukommt.

Dh dr Verordnungsgeber kann nicht willkürlich machen, was er will, er hat aber einen durchaus nennenswerten Handlungsspielraum, denn was was zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit notwendig ist, und was die Interessen des Schiessports ausreichend berücksichtigt, wird im Einzelfall Auslegungsfrage sein.

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