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IGNORED

Mengeneinschränkung auf dem MES


Hugo Schröder

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hi grin.gif

Habe einem Munitionserwerbschein für Sammler, er ist ausgestellt auf Munition aller Art.Er ist unbefristet gültig.

Folgende Auflagen:

a) Munition nach dem KWKG oder nach §8 der 1.WaffV ( verbotene Mun) bleiben vom Erwerb ausgeschlossen.

--> ist in Ordnung, finde ich, für die verbotene Mun besitze ich ja ne BKA Erlaubnis nach §37.

B) Es wird angeführt das das Bundesministerium für Wirtschaft die Meinung vertritt, daß die die für das G11 entwickelte Hülsenlose Munition Kriegswaffe ist.

--> Wurde nach meinen Einspruch wieder gestrichen, wegen dem Erlass 24.01.1996 Az VB 10-10 17 03 -Pr-

c) Es sollten nur Einzelstücke bzw. nur die kleinsten Verpackungseinheiten erworben werden dürfen.

--> Diesen Satz möchte ich gerne streichen lassen. Wer hat da Erfahrungen ob dies zulässig ist? Was bedeutet sollen? Ist meiner Meinung nach nur nen Anhalt, und dehnbar wie Gummi, oder?

Gibts Sammler denn dies schon gestrichen wurde? Ja welche Begründung habt ihr verwendet?

Axo, mein Wohnsitz ist im Bundesland Bayern, somit für Beratung für die Genehmigungsbehörde das LKA Bayern zuständig!

Gruß HUGO

Geschrieben

@Hugo: Ich kann Dir einen Händler nennen, bei dem die kleinste Verpackungseinheit wahlweise eine Europalette oder ein 16 Meter Seecontainer ist. grin.gif

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Lebenslänglich FWR#1911, in diesem Jahr geworbene Neumitglieder: 4, jetzt Du!

Together we stand, divided we fall

Geschrieben

Hi Hugo!

Angumentiere damit, daß auch ungeöffnete (!)Schachteln (in der Regel nicht: Paletten) als Teil einer Sammlung von Interesse sein können. Natürlich nicht zu jeder Patrone, aber in vielen Fällen ist das tatsächlich so. Dann mußt Du noch einzelne Stücke haben dürfen. Wußtest Du, daß die LKÄ & BKA nach Möglichkeit je eine unversehrte Patrone, einen Schnitt und eine "zerlegte" Patrone aufheben? Achtung - dazu brauchst Du eine Erlaubnis nach SprengG. Das sind schon mindestens 3 Stück und eine Schachtel. Und als Sammler mehrt man seine Bestände durch TAUSCH, nicht durch KAUF. Beschußrechtlich nicht zugelassene Mun darfst Du ja auch nur tauschen - denn ein Händler darf sie Dir ja nicht überlassen.

Derartige Erlaubnisse sollten übrigens im Staatsministerium des Innern einem dort beschäftigten Herrn vorgelegt werden. Ruf ihn mal an, er kann denken und ist sinnvollen Argumenten zugänglich. Die Tour "Ich habe das verdammte Recht und will jetzt..." allerdings ist dabei nicht zielführend. Aber das weißt Du ja.

Östergrüß

Vortex

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... und das Recht und die Freiheit des Deutschen Volkes tapfer zu verteidigen ...

FWR-Lifetime-Member und kritischer Wähler

Geschrieben

@Hugo: BKA Sondergenehmigung?

Dürftest du jetzt z.B. 20mm BMK Munition besitzen?

Geschrieben

Hi Späher...

Also, für die mk 20 mun, is das BKA nicht zuständig... da ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und die Kriegswaffenbehörde in Eschborn zuständig.

Und diese art von Mun fällt nicht in mein sannelgebiet, ich bleib lieber bei den kleinen Murmeln...

Meine BKA gen. bezieht sich auf Mun die unter §8 1WaffV fällt. ( Treibspiegel, Nadelgeschosse, Holspitzmun für Kurzwaffen und Teilmantelgeschosse mit Sollbruchstellen.

So mal auf die schnelle erklärt...

Gruß HUGO

Geschrieben

Hallo Hugo,

würde ja gern, bin aber heute wieder gegen 22:30 wiedergekommen. BIS WANN darf ich denn noch jeweils?

Gruß

Vortex

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