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SLG 97 - Rechtliches


Ronja

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Hallo Forum!

Ich spiele mit dem Gedanken mir ein SLG 97 anzuschaffen... - leicht gebraucht.

Doch mir gefällt der Holzkasten, der die Metalteile umgibt überhaupt nicht icon13.gif

Dürfte ich denn an der waffe nun den originalen G 3 Schaft montieren???

Wenn ja - wo steht das???

Freue mich auf Eure Antworten!!!

Liebe Grüße & schönes WE noch...

Ronja

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Schau mal auf die Internetseite vom BKA unter "FAQ'", der Punkt bezüglich der Waffen, für die es seinerzeit eine nachträgliche Sondererlaubnis gab....

Ich habe es mir sicherheitshalber vom BKA schriftlich bestätigen lassen, daß der Umbau erlaubt ist. Nötig ist es eigentlich nicht, aber nachdem ich seinerzeit DM 175,00 an die bezahlen mußte, durften die jetzt auch mal was für mich tun...

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Bundeskriminalamt Wiesbaden

Referat ZV 25

65173 Wiesbaden

(...)

Ich beziehe mich auf den Text aus der Internetseite des BKA – FAQ-häufig gestellte Fragen zum neuen Waffenrecht: „Umbaumaßnahmen an einer halbautomatischen, vormals verbotenen Schußwaffe, sollten nur in Abstimmung mit der zuständigen Behörde erfolgen“.

(...)

-> Antwortschreiben suche ich heraus.... (siehe Mail)

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Und hier der Text vom Antwortschreiben (isch 'abbe ga keine Skenner...):

Waffengesetz (WaffG)

Gesetz zur Neuregelung des Waffengesetzes

Ihr Schreiben vom (...)

im Zuge des zum 01.04.2003 in Kraft getretenen Gesetzes zur Neuregelung des Waffenrechts (WaffG) haben sich auch die Vorschriften über verbotene Gegenstände geändert.

So sind nunmehr in der Anlage 2 Abschnitt 1 zum WaffRNeuRegG die verbotenen Gegenstände aufgeführt.

Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach den Anschein einer vollautomatischen Salbstladewaffe hervorrufen, die Kriegswaffe i.S.d. Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen ist, sind nach neuem Recht nicht mehr als verbotene Gegenstände eingestuft. Die von Ihnen gewünschte Änderung, Abringung eines G3-Plastikschaftes, ist daher nicht mehr genehmigungspflichtig.

Mit freundlichen ....

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