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IGNORED

Gelbe WBK Voreintrag


ritter007

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

ich habe vor 2 Monaten meinen Antrag für die gelbe WBK ausgefüllt und ihm beim Vorstand unseres Vereines zur Unterschrift und Weiterreichung an den hessischen Schützenbund abgegeben.

Nach 2 Monaten bekam ich den Antrag ohne Unterschrift zurück weil man mir sagte ich müsste die erste beantragte Waffe eintragen. Meine Frage muss ich die erste beantragte Waffe auch kaufen und die Disziplin ausüben oder kann ich mich frei entscheiden. Nächste Frage wenn ich die gelbe WBK erhalte muss ich innerhalb einer bestimmten Frist eine Waffe kaufen oder kann ich mir beliebig Zeit lassen.

Vielen Dank im Voraus für eure Antworten.

Gast sachsen-shooter
Geschrieben

Hallo !

Also die Sache mit dem Voreintrag ist mir neu! Gibt es bei uns hier nicht so! Mit der gelben WBK kann man ja sowieso nur genau vorbestimmte Waffen erwerben. Sie müssen aber zur Ausübung der Disziplinen des jeweiligen Verbandes geeignet sein. Vielleicht deshalb der Voreintrag. Die Gültigkeit der WBK ist unbegrenzt, man muss nur den Erwerb innerhalb von 2 Wochen bei der Behörde anmelden!

Geschrieben

War bei mir auch so, Antrag auf eine Waffe welche mit der Gelben WBK erworben werden kann, Beführwortung vom Verband (WSB), Neue Gelbe bekommen ohne Eintrag der beantragten Waffe. Hat insgesamt nur 2 Wochen gedauert.

Gruß Usta

Geschrieben

jo, der Verband will auf seiner Bedürfnisbescheinigung eine Waffe angegeben haben, einen Voreintrag in die WBK dagegen gibts (zumindest auf meinem OA) nicht.

Gruss

Hilli

Geschrieben

Meiner Meinung nach musst du für die Befürwortung des Verbandes eine Waffe nennen, die du mit der Sportschützen-WBK erwerben möchtest. Die ausgestellte WBK hat aber keinen Voreintrag auf diese Waffe und tatsächlich kaufen musst du sie auch nicht. Das Prozedere ergibt sich so aus dem Gesetzestext - der Sinn ist mir allerdings nicht ganz eingänglich confused.gif

Du kannst alles kaufen, was die WBK hergibt - oder es auch sein lassen. Die 2/6-Regelung gilt meiner Meinung nach nicht für die Sportschützen-WBK. Die Behörden sehen das teilweise anders, aber dazu gibt es mittlerweile Gerichtsverfahren. Die Waffe, die du mit der Sportschützen-WBK erwirbst, muss auch nicht zu der SPortordnung deines Verbandes passen - aber auch das sehen manche Behörden anders.

Streng genommen kannst du die WBK dann auch Jahre lang nicht benutzten - also leer lassen. Möglicherweise wird die Behörde dir aber eines Tages auf die Füße treten und fragen, ob du nun ein Bedürfnis hast oder nicht, also ob du die WBK nun brauchst oder nicht. Das ist dann der Fall, wo die Behörde dir vorwerfen wird, zu wenig Waffen gekauft zu haben chrisgrinst.gif

bye knight

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