sixshooter666 Posted June 2, 2004 Share Posted June 2, 2004 Hallo, aufgrund der, für mich jedenfalls relativ unverständlichen Gesetzestexte, wollte ich mal fragen, was in in meinen schrank packen darf. Habe eine A-Schrank für 7 Langwaffen mit B-Innenfach. Meine Frage, das mit den 7 Langwaffen ist ja klar, aber wieviele Kurzwaffen darf ich in das Innenfach packen? Zweitens: im Gesetz wird bei Munition was von Schwenkriegelschloss gesagt, also sollte doch ein Stahlblechschrank(3mm wanddicke) mit 2 Riegeln mit Vorhängeschlössern dran doch reichen, oder? Vergebt meine Newbie Postings, aber ein forum ist ja schliesslich dazu da. mfg tim Link to comment Share on other sites More sharing options...
Völker Posted June 2, 2004 Share Posted June 2, 2004 Sorry, aber das ist hier schon zigmal durchgekaut worden. Benutz doch die Suchfunktion!!! Wenn der Schrank unter 200kg auf die Waage bringt, max. 5 Kurzwaffen (im B-Fach) Für Muni: Nimm einen guten abschließbaren Werkzeugschrank, die erfüllen das Gesetz und die VO - oder deck dich gleich mit einem Sonderangebots-A-Schrank (mit etwas Glück zum selben Preis) ein, den du später auch noch für Langwaffen nehmen kannst. Link to comment Share on other sites More sharing options...
sixshooter666 Posted June 2, 2004 Author Share Posted June 2, 2004 danke, werd nochmal alles durchsuchen. kann gelöscht werden Link to comment Share on other sites More sharing options...
Recommended Posts
Archived
This topic is now archived and is closed to further replies.