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Walther MP40 PAK


Flotzie

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Geschrieben

Hallo ....

wäre es mit dem neuen Waffengesetz eigentlich möglich eine Walther MP40 (Deko) zu einer PAK "umbauen" zu lassen? es können ja alle Umbaumassnahmen zur Deko bestehen bleiben, ausser dem Verschluss, da müsste was gemacht werden, aber sonst? Waffen die vor 1945 bei einer Truppe "eingeführt" wurden sind keine "Kriegswaffen" mehr (eine Halbautomatische Thompson in .45ACP gibt es bereits in DE) ... Eine Schusswaffe ist eine Waffe bei der ein Geschoss .... durch einen Lauf mittels .... Da nichts durch einen Lauf getrieben wird, ist es ja keine Schusswaffe mehr, wäre dann sogar Vollauto möglich?

Gruß Flotzie

Geschrieben

In Antwort auf:

Hallo ....

wäre es mit dem neuen Waffengesetz eigentlich möglich eine Walther MP40 (Deko) zu einer PAK "umbauen" zu lassen? es können ja alle Umbaumassnahmen zur Deko bestehen bleiben, ausser dem Verschluss, da müsste was gemacht werden, aber sonst? Waffen die vor 1945 bei einer Truppe "eingeführt" wurden sind keine "Kriegswaffen" mehr (eine Halbautomatische Thompson in .45ACP gibt es bereits in DE) ... Eine Schusswaffe ist eine Waffe bei der ein Geschoss .... durch einen Lauf mittels .... Da nichts durch einen Lauf getrieben wird, ist es ja keine Schusswaffe mehr, wäre dann sogar Vollauto möglich?

Gruß Flotzie


Platzpatronenwaffen (Schreckschuss/oder Gas) bedürfen einer Bauartzulassung durch die PTB. Wenn Du locker 25.000€ übrig hast (für alle Tests, Zulassungsverfahren, Vorstellmuster) hält Dich niemand davon ab, dies zu tun...

Die grossen Produzenten würden sich bestimmt freuen, wenn ihnen jemand diese Arbeit abnimmt...denn da der Markt für diese Schrecker seit kleinem Waffenschein ohnehin tot ist, wird da nicht mehr viel investiert...wenn Du die PTB-Nummer hast, meld Dich mal... wink.gif

Gruss

Muni

Geschrieben

Hallo erstmal,

theoretisch ja, wenn es eine "Walther MP 40" geben würde grin.gif , die haben die MP40 nämlich nie gebaut.

praktisch geht es auch, z.B. für die sog. Filmwaffen.

Für den Umbau gibt es ein Merkblatt des BMWI und die fertigen Waffen müssen vom Beschußamt geprüft und abgenommen werden.

Das einzige Problem für den Privatmann ist die Tatsache, dass Vollautomaten auch nach dem neuen WaffG "verbotene Waffen" sind und einer BKA-Genehmigung bedürfen.

->Wenn du so eine hast, kannst du dir gerne eine bei mir bauen lassen.

Auch der mögliche Umbau in Halbautomaten (bei der MP 40 zuviel Aufwand, bei einer PPSh z.B. eher möglich) wirft das Problem des fehlenden PTB-Stempels auf (also -> WBK-pflichtig).

->Wenn du die Bauartzulassung finanziert ->siehe oben

Grüße

Robert

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