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IGNORED

Frage zur Gültigkeit der Schießleiterlizenz


Dirk Z

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Geschrieben

Ich habe mal eine Frage bzgl. der Schießleiterlizenz.

Wie schon in einem anderen Thread geschrieben, mache ich in Kürze die Schießleiterlizenz beim RSB bzw. DSB.

Unser Vereinspräsi meldet mich dann auch direkt bei unserem Polizeipräsidium als Schießleiter für unseren Verein an.

Jetzt wird bei uns im Verein nicht nur nach DSB, sondern auch nach BDS und BDMP-Regeln geschossen.

Darf ich dann als "DSB"-Schießleiter nur das Schießen in DSB-Disziplinen "leiten" oder auch von BDS und BDMP???? confused.gif

Ich kann ja schlecht extra 3 Schießleiterlizenzen machen.

Geht es bei der Schießleiterlizenz nur um die Ausbildung und der Verband, nach dem im Verein geschossen wird, ist später egal oder gilt die wirklich nur für den Verband, für die, die Lizenz erworben wurde? confused.gif

Vielen Dank schon mal für Eure Antworten.

Gruß

Dirk Z

Geschrieben

Soweit mir bekannt ist, gilt die Schießleiterlizenz für das Beaufsichtigen aller Disziplinen auf dem Stand. Ob dich allerdings der BDS bei einer LM Aufsicht machen läßt, ohne daß du die Lizenz des BDS hast, glaube ich nicht.

hemo

smile.gif

Geschrieben

Hallo Hemo,

danke für Deine Antwort.

Also bei einer LM möchte ich auch nicht unbedingt Aufsicht machen.

Es ist eher fürs "normale" Vereinsschießen aber eben mit Diziplinen aus 3 Verbänden, für die Vereinsmeisterschaften, fürs Weihnachtsschießen und ab und an mal für die Kreismeisterschaft. Wenn das alles erlaubt ist mit der DSB-Lizenz, dann reicht es mir.

Gruß

Dirk

Geschrieben

Ist die Lizenz eigentlich zeitlich beschränkt beim DSB????

Einige sagten mir, dass man die Lizenz alle 5 Jahre verlängern muss und andere sagten die gilt ewig.

Was stimmt nun?

Gruß

Dirk

Geschrieben

In Antwort auf:

Soweit mir bekannt ist, gilt die Schießleiterlizenz für das Beaufsichtigen aller Disziplinen auf dem Stand.


beaufsichtigen darf m.w. doch jeder der sachkundig ist, oder? dafür brauchts keinen schießleiter

Geschrieben

@Dirk Z

Vor grauen Urzeiten war es möglich, die Schießleiterlizenz des DSB beim BDMP problemlos anerkannt zu bekommen. Allerdings wurde dazu auch ein Schießleiterausweis des BDMP ausgestellt.

Das ist so einfach nicht mehr möglich. Um als DSB-Schießleiter auch für den BDMP die Lizenz zu erhalten, muß ein Nachschulungslehrgang absolviert werden - kompletter Schießleiterlehrgang, aber nach meinem Kenntnisstand ohne Prüfung, gebührenpflichtig.

Das wird mit z. T. stark abweichenden Disziplinen DSB/BDMP begründet (Mehrdistanzschießen usw.), die andere Sicherheitsansprüche stellen. Ich meine, das kann man verstehen.

Umgekehrt kenne ich keinen Fall, wo der DSB Schießleiter anderer Verbände anerkannt hätte.

frankmichael

Geschrieben

Hallo Namensvetter chrisgrinst.gif,

der Schießleiter leitet eigentlich mehr das Schießen oder Wettkämpfe und bereitet sie auch teilweise vor.

Ein Schießleiter kann "normale" Schützen (natürlich nur die, die auch eine WBK haben und dadurch sachkundig sind) zur Standaufsicht einteilen.

Standaufsicht mache ich schon länger, möchte jetzt aber auch Schießleiter werden. Auch unter dem Gesichtspunkt alleine auf dem Schießstand schießen zu können ohne Aufsicht.

Gruß

Dirk

Geschrieben

Hallo frankmichael,

danke auch für Deine Antwort.

Wie ich eben gehört habe, kann man beim BDS für ein paar Euro und einem Halbtagskursus ohne Prüfung eine BDS-Schießleiterlizenz erwerben. Voraussetzung ist die DSB-Schießleiterlizenz.

Aber beim BDMP?? Hm, das muss ich mich wohl beim BDMP schlau machen. Ich finde es nur blöd jetzt überall noch so einen zusätzlichen Kursus zu machen, der dann auch noch Geld kostet.

Was mich aber noch brennend interessiert ist, ob die Schießleiterlizenzen unbefristet gültig sind. Einmal alle machen ist ja ok aber nicht andauernd irgendwelche Verlängerungen machen.

Gruß

Dirk

Geschrieben

@DiBo

"beaufsichtigen darf m.w. doch jeder der sachkundig ist, oder? dafür brauchts keinen schießleiter "

So einfach ist es leider nicht mehr.

In der AWaffV ist nur noch von der verantwortlichen Aufsicht die Rede.

Diese muß mindestens 18 Jahre alt sein und ihre Fähigkeit als Aufsicht in einem Dokument vom Verband bestätigt bekommen. Einziges Dokument der Verbände, das ich dafür kenne, ist der Schießleiterausweis, der zur Beaufsichtigung von Trainings- und Wettkampfschießen berechtigt (beim BDMP auch die Erteilung von Schießunterricht). Für die Beaufsichtigung von Kindern und Jugendlichen gelten zusätzliche Bestimmungen.

Desweiteren müssen verantworliche Aufsichten der zuständigen Behörde angezeigt bzw. vom Schießsportlichen Verein nachweislich registriert werden.

Nebenbei bemerkt, die Leitung der BDMP-LG Berlin/Brandenburg akzeptiert für eine waffenrechtliche Beantragung nur die Trainingseintragungen im Schießbuch, die auch von einem BDMP-Schießleiter bzw. von BDMP-anerkannten Schießstandbetreibern abgezeichnet wurden.

Wie wird das in anderen Bundesländern gehandhabt?

frankmichael

Geschrieben

Hallo frankmichael,

also bei uns und bei vielen anderen Vereinen die ich kenne ist das so geregelt.

Der Schießleiter ist die "verantwortliche" Aufsichtsperson wie in der Verordnung erwähnt. Er muss vom Verein der zuständigen Behörde (bei uns in Köln das Polizeipräsidium) gemeldet und registriert werden.

Diese "verantwortliche" Aufsichtsperson = Schießleiter kann dann aber Standaufsichten einteilen die das Schießen beaufsichtigen. Die "Verantwortung" trägt aber der Schießleiter falls was passiert. Deshalb ist der "Job" auch nicht so gefragt.

Der Schießleiter beaufsichtigt sozusagen das Schießen auf allen Ständen bzw. Hallen durch seine "Stellvertreter". Zusätzlich macht der Schießleiter unregelmäßige Kontrollgänge und schaut ob alle Regeln usw. eingehalten werden.

Wenn für jede Standaufsicht ein Schießleiter notwendig wäre, dann könnten die meisten Vereine die mehrere Schießhallen haben (unser Verein hat 4 Hallen) gar nicht mehr schießen. Wann sind schon immer 4 Schießleiter vor Ort, die ja dann auch nicht schießen können, weil sie Aufsicht machen müssen.

Nein, also bei uns in Köln ist das nicht so. Bei uns und in einigen befreundeten Vereinen wird das so gehandhabt wie oben beschrieben und dies ist vom Polizeipräsidium so abgesegnet.

Gruß

Dirk

Geschrieben

Hallo Dirk,

für die Beaufsichtigung auf Eurem Stand ist nicht wichtig, von welchem Verband die Schießleiterlizenz kommt. Hier ist nur wichtig, daß der Betreffende bei der Behörde oder bei einem Verein eines anerkannten Verbandes in der entsprechenden Vereinsliste registriert ist.

Anders sieht dies natürlich bei offiziellen Schießen des Verbandes aus, hier kann jeder Verband selbst bestimmen.

Geschrieben

@ frankmichael

ein Schießleiterlehrgang allein berechtigt nicht zur Aufsicht auf einem Stand. Zumindest in Rhl.-Pfalz nicht. Als verantwortliche Schießstandaufsicht gilt nur der, wie Du schon schreibst, welcher bei der zuständigen Behörde gemeldet ist, und von dieser bestätigt wurde. Hier reicht dann aber in Rhl.-Pfalz die Sachkunde d. h. z. B. auch WBK.

Ein von einem Verband durchgeführter Schießleiterlehrgang muß eine anerkannte Sachkundeprüfung beinhalten, sonst erkennt dich unsere Behörde als Aufsicht nicht an. Es sei denn Du hast eine WBK. Denn nicht der Verband bescheinigt die Aufsicht, sondern die Behörde.

Gruß Usta

Geschrieben

Hallo Dirk Z,

nochmal: Um als DSB-Schießleiter auch für den BDMP die Lizenz zu erhalten, muß ein Nachschulungslehrgang absolviert werden - kompletter Schießleiterlehrgang, aber ohne Prüfung, ist gebührenpflichtig.

Also ähnlich wie beim BDS.

Beim BDMP KANN die Gültigkeit zeitlich befristet werden, wurde aber bisher nicht praktiziert. Es können aber Weiterbildungen verordnet werden. Nichtteilnahme führt u. U. zum Entzug der Schießleiter-Lizenz.

Zeitliche Einschränkungen seitens des DSB sind mir nicht bekannt, habe seit über 10 Jahren als Schießleiter keine Probleme hinsichtlich der Anerkennung gehabt.

Fortbildungen können ebenfalls zur Pflicht gemacht werden.

In der DSB-SpO (01.01.2001) steht übrigens:

"0.6.1.6 Dem Schießleiter müssen die benötigten Mitarbeiter (Aufsichten, ...) zur Verfügung stehen."

Das bezieht sich zwar auf Wettkämpfe, dennoch unterscheidet man zwischen dem Schießleiter, als verantwortliche Aufsicht, und der Aufsicht (im allgemeinen). Inwiefern diese Unterscheidung noch dem geltenden Recht entspricht, wäre zu klären. Da weiß ich erstmal auch nicht weiter.

frankmichael

Geschrieben

Hallo UMeisten,

hallo Usta,

danke für Eure Antworten.

Ja bei uns ist das auch so. Alle Schießleiter sind vom Verein dem Polizeipräsidium gemeldet worden und dies wurde dann von diesem bestätigt. Diese Bestätigung müssen die Schießleiter auch immer dabei haben.

Bei uns werden vom Polizeipräsidium nur Schießleiter anerkannt keine "normale" WBK-Besitzer.

Gruß

Dirk

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