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IGNORED

der alte,klassische waffenkoffer


peter becker

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

hallo

der alte klassische waffenkoffer (schwarz,alu,seitendeckel

hochklappen,fixieren,spektiv hochziehen,oben schraubklemmen

für die kurzwaffen, unten lade für zubehör und munition)

darf ich den eigentlich noch verwenden???? waffe und munition getrennt???? jain!!!!!

ich habe ihn seit vielen,vielen jahren, aaaaaber ist er

eigentlich noch "legal"???????

viele grüsse

peter

Geschrieben

Moin!

Meines Erachtens müssen Waffen und Munition nicht räumlich getrennt tranportiert werden, wenn diese nicht zugriffsbereit sind!

Wenn du den Koffer abschließt und den Schlüssel aus dem Schloss ziehst, während du mit dem Koffer durch die Lande marschierst, sollte Dir eigentlich nix passieren!

Zum Thema "Transport zum Schießstand" kann ich nur immer wieder empfehlen die Knarre im Kofferraum zu tranportieren! Falls man Fußgänger sein sollte, siehe oben: abschließen, Schlüssel aus dem Schloss!

Bitte korrigiert mich, wenn ich falsch liege!

Grüße vom Westwall!!!

wagman

Geschrieben

In Antwort auf:

hallo

der alte klassische waffenkoffer (schwarz,alu,seitendeckel

hochklappen,fixieren,spektiv hochziehen,oben schraubklemmen

für die kurzwaffen, unten lade für zubehör und munition)

darf ich den eigentlich noch verwenden???? waffe und munition getrennt???? jain!!!!!

ich habe ihn seit vielen,vielen jahren, aaaaaber ist er

eigentlich noch "legal"???????


Wenn das nicht legal wäre ist mein RangeBag schon zweimal nicht legal.

Ich finde dass man eine Waffe samz Munition auch "nicht zugriffsbereit" in einer Tasche transportieren kann.

Nicht zugriffsbereit heisst doch nicht dass jedes Teil 100fach versperrt ist. Da war doch mal was mit "mit wenigen Handgriffen in Anschlag gebracht werden kann" confused.gif

Und da geht bei meiner Tasche nix. Da findest Du "mit wenigen Handgriffen" gar nix wink.gif

Das Ding hat 9 Fächer eek2.gif

Geschrieben

Immer wieder hört und lies man, dass Wafen und Munition getrennt transportiert werden müssen. Kennt irgend jemand einen Paragrafen, der der das ausdrücklich so fordert, oder ist das nur ein Gerücht, das sich im Laufe der Zeit verselbständigt hat?

Geschrieben

Getrennt transportieren - das heißt IMHO keine Murmel in der Waffe --> nicht schußbereit.

In Antwort auf:

(3) Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer

...

2. diese
nicht schussbereit
und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort

befördert, sofern der Transport der Waffe zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt;


Geschrieben

Das ist ein Teil, das schon aus dem bisherigen Waffenrecht übernommen wurde und weiter Gültigkeit hat. d.h. die waffe muß gleich ob mit oder ohne Magazin so gelagert sein, das sie nicht

mit wenigen Handgriffen in Anschlag gebracht werden kann.

Z.B. in einem verschlossenen Koffer. Die Munition muß getrennt davon transportiert werden. D.H. nicht in der Waffe. Es ist im Grunde nicht näher definiert ob sie nicht gar in einem eigenen abschließbaren Kastchen transportiert werden sollte, denn ein Entwender hätte im Fall, das er das Behältnis in seinen Besitz bekommt, dann zumindest mal keine passende Mun.

Tipp Für Schießzubehör 1 KW und 1-2 Päckchen Mun, sowie ein kleines Glas und Ohrstöpsel reicht ein unscheinbarer Alukoffer abschließbar (Baumarkt). Ich habe die Kurzwaffe im Koffer nochmals in einem kleinen Kunststoffkoffer der ein kl. Vorhängeschloß hat. Damit ist allem genüge getan und es fällt

nicht auf. Gegen Entwedungsversuche hilft nur : Vorsichtigkeit, Aufmerksamkeit, kurze Wege ggf. mit anderen und Ultimativ die Magnumdose Pfefferspray in der Jackentasche, die die beim Joggen auch gegen Ninjafifis hilft. (kann ab 14 ohne KWS geführt werden und wird nicht mit einer Schußwaffe verwechselt)

Gruß Major Tom

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